Ehegatten- bzw. Geschiedenen-Unterhalt

Hallo,
nehmen wir einmal folgendes an:

Ehepaar, 2 Kinder, (3 und 7 Jahre alt)

Das Paar lebt seit über einem Jahr getrennt. Die Scheidung läuft. Die Kinder befinden sich bei der Mutter. Der Vater zahlt lediglich Kindesunterhalt , keinen Ehegattenunterhalt, weil ihm lediglich noch der Freibetrag bleibt und die Ehefrau außerdem berufstätig ist.

Nun ist die Ehefrau von einem neuen Partner schwanger. Wahrscheinlich wird das Kind noch während der Ehe geboren.

Frage Nr. 1:
Genügt es, wenn der neue Partner die Vaterschaft anerkennt oder muss der Ehemann seine Vaterschaft anfechten?

Frage Nr. 2:
Wenn der Ehemann jetzt plötzlich doch so viel verdienen würde, dass die Ehefrau (bzw. später geschiedene Ehefrau) Unterhalt verlangen könnte: Muss er ihr dann Unterhalt bezahlen? Schließlich hat sie ja dann ein neu geborenes Kind zu Hause, dessen Vater der Ehemann NICHT ist - und wegen diesem Kind wird sie ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen.

Danke
MOXA

Genügt es, wenn der neue Partner die Vaterschaft anerkennt oder muss der Ehemann seine Vaterschaft anfechten?

Meines Wissens gilt ein Kind, das während einer Ehe geboren wird, als ehelich. D.h. der Ehemann muß die Vaterschaft anfechten, bevor der biologische Vater das Kind anerkennen kann. Zumindestens war das vor einigen Jahren so, ob sich die Rechtslage geändert hat, kann ich nicht sagen.

Wenn der Ehemann jetzt plötzlich doch so viel verdienen würde,
dass die Ehefrau (bzw. später geschiedene Ehefrau) Unterhalt
verlangen könnte: Muss er ihr dann Unterhalt bezahlen?

Wenn sie in einer gefestigten Beziehung lebt, nein. Tut sie es nicht, wird es kompliziert, weil dann zwei Väter ihrer Kinder für den Unterhalt in Frage kommen.

Hallo,

Antwort 1:
Wenn die Scheidung bereits eingereicht wurde, können alle drei (Mutter, Vater und Ehemann) vor dem Jugendamt (!) eine Vaterschaftsbeurkundung machen.

Antwort 2:
Wenn die Mutter aufgrund des Babys zuhause bleibt, ist der Vater des Kindes zum Unterhalt verpflichtet: 1615l BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Grüße
miamei

ach ja,

vergessen:

zu antwort 1: Diese Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt geht nur vor der Geburt des Kindes!

grüße
miamei

Hallo,
dazu habe ich eine Frage.
Was passiert denn nach der Geburt? Der leibliche Vater kann doch jederzeit die Vaterschaft anerkennen, oder geht das dann „nur“ noch über eine Anfechtung des Ehemannes?

Danke für Info,
Gruß

Hallo,

nach der Geburt geht das nur noch über die Anfechtung des Ehemannes.

Grüße
miamei

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