Hallo Amelie,
wenn ein Schuldner die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren „Wohlverhaltensphase“ will muss er alles, was er über den pfändungsfreien Betrag einnimmt an den Insolvenzverwalter/Treuhänder geben, damit aus diesem Geld Insolvenzverwalter und Gläubiger größtmöglichst „befriedigt“ werden. Steht irgendwo im Inso-Gesetz.
Wenn das nicht getan wird, gibt es laut Gesetz keine Restschuldbefreiung - also die Schulden werden nicht auf Null gestellt.
Warum hier nichts an den Inso-Verwalter bezahlt wird, kann ich nicht wissen.
Die Reihenfolge der „Bedienung“ ist: erst bleibt dem Unterhaltszahler sein Selbstbehalt. Der ist gegenüber der Ehefrau 1.000,-- Euro und gegenüber dem volljährigen Kind 1.100 Euro.
Dann bekommt erst die Ehefrau Unterhalt, aber ihm bleiben auf jeden Fall 1.000,-- Euro.
Bleibt trotz Unterhalt an die Ehefrau noch was übrig, bekommt es das volljährige Kind. Aber hier dürfen dem Vater 1.100 Selbstbehalt übrig bleiben.
Beispiel 1: Nach der Unterhaltszahlung an die Ehefrau verbleiben dem Vater 1.100 Euro übrig.
Ergebnis: Kind bekommt keinen Unterhalt
Beispiel 2: Nach der Unterhaltszahlung an die Ehefrau verbleiben dem Vater 1.200 Euro übrig.
Ergebnis: Kind bekommt 100 Euro Unterhalt - wenn es nach der Einberechnung des eigenen Verdienstes den Unterhalt (laut DüTa)noch benötigt.
Beispiel 3: Ehemann verdient 1.300 Euro.
Ergebnis: Ehefrau bekommt 300 Euro Unterhalt, auch wenn das nicht die üblichen 3/7 sind . Ihm müssen 1.000 Euro Selbstbehalt verbleiben.
Kind bekommt keinen Unterhalt mehr, da er weniger als 1.100 Euro hat.
Der pfändungsfreie Betrag wäre bei einem Einkommen (netto) von 3.100 Euro und zwei Unterhaltsberechtigten 2.268 Euro - allso, alles was er mehr verdient bekommt der Inso-Verwalter.
Der Selbstbehalt laut DüTa bleibt bei 1.000 Euro gegenüber der Ehefrau und 1.100 gegenüber dem volljährigen Kind.
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
ich danke dir recht herzlich für die Aufklärung. Da bislang
nichts an den Insolvenzverwalter gezahlt werden mußte,
verstehe ich es so, dass erst die Frau und das Kind bedient
(Selbstbehalt) werden müssen. Und wenn der Mann über 3100,00
Euro verdient, geht der darüber liegende Betrag an den
Verwalter und Rest an die Gläubiger. Ist es so korrekt?
Gruß Amelie