Ehegatten-Splitting

hallo, liebe Mitexperten,

wie hoch muss das steuerpflichtige Einkommen eines
Ehemannes sein (bei gemeinsamer Veranlagung)
damit die Splittingtabelle zur gleichen gemeinsamen Steuerhöhe wie bei Veranlagung nach der Grundtabelle führt?

Steuerpfl. Einkommen der Ehefrau = 40.000 Euro.

Anders gesagt: ab einem gewissen hohen Einkommen wird der höchste Steuersatz wirksam,
wenn nun dieses Einkommen nach Anwendung der Splittingtab., also augfgeteilt auf beide Ehepartner, immer noch so hoch ist, dass es dem höchsten Steuersatz entspricht…
somit würde also die Splittingtab. ihre Wirkung für diese beiden Ehepartzner verlieren.

Zitat aus Wikipedia:
"Tarifzone 4 (Proportionalzone 1)

Ab einem zvE von 52.882 € (Ledige) bzw. 105.762 € (Verheiratete) bleibt der Grenzsteuersatz konstant bei 42 %; d. h. von jeweils 1000 Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird eine Steuer von 420 € fällig. Dies gilt jedoch nur bis zum Betrag 250.730 Euro für Ledige bzw. 501.460 Euro für Verheiratete.

Tarifzone 5 (Proportionalzone 2)

Ab einem zvE von 250.731 € (Ledige) bzw. 501.462 € (Verheiratete) beträgt der Grenzsteuersatz 45 % (Spitzensteuersatz), d. h. von jeweils 1000 Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird eine Steuer von 450 € fällig. Diese zweite Proportionalzone wurde ab 2007 hinzugefügt und oft populistisch als „Reichensteuer“ bezeichnet.

Historische Entwicklung der effektiven Steuersätze 1990 bis 2013
Historische Entwicklung der Grenzsteuersätze 1990 bis 2013"

Zitat Ende