Ehegatten-Splitting

Wer kann mir in einer verständlichen Sprache erklären, was das „Ehegatten-Splitting“ ist?

Myriam

Hallo!

Grundfreibeträge gelten grundsätzlich nur für pro Person. Wenn nun eine Lebensgemeinschaft aus einem/r arbeitenden A und einem/r erziehenden B besteht, muss A sein volles Einkommen besteuern (lediglich Grundfreibetrag z.B. 7.000€). Der entsprechende Grundfreibetrag des B bleibt ungenutzt.

a) Bei Zusammenveranlagung werden die beiden Personen wie eine behandelt, jedoch bleiben die Grundfreibeträge 2x erhalten. Effektiv bleiben damit bei A z.B. 14.000€ steuerfrei.

b) Darüberhinaus steigt der Steuersatz nicht linear, sondern in einem breiten Bereich progressiv. Infolgedessen ist der Steuersatz des doppelten Einkommens nicht doppelt so hoch, sondern höher. (schwierig zu verstehen…)
Werden die Ehegatten zusammenveranlagt,

  • wird deren gemeinsames Einkommen halbiert, so als ob jeder die Hälfte verdient hätte („Splitting“=Aufteilen).
  • Dann wird geschaut, was jeder der beiden bei Einzelveranlagung hätte besteuern müssen.
  • Dieser Steuerbetrag wird dann verdoppelt. Wie oben ausgeführt, ist die doppelte Steuer niedriger als die Normalsteuer aus dem vollen Einkommen.

Ciao!
Nemo

Hi Nemo,

immer noch schwer zu verstehen. Aber ich sehe auch keine Alternative, das einfacher zu erklären. In jedem Fall war´s einen Punkt wert.

Gruß
Wolfgang

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Fühl´ mich geehrt… (owT)

Die Punkte heißen Sterne, Herr Steuerberater owT.
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