Guten Tag,
agenommen Dame A und Dame B betreiben einen Produktionsbetrieb, Rechtsform GbR, beide gleichberechtigte Gesellschafter.
Der Ehemann von Dame A ist über einen Ehegattenarbeitsvertrag ebenfalls dort beschäftigt.
Wer bestimmt über eine evt. Lohnerhöhung des Gatten? Wer kann dem Gatten von Dame A kündigen? Beide Damen gemeinsam oder nur Dame A, die mit Ihrem Mann den Ehegattenarbeitsvertrag geschlossen hat?
Würde Arbeitsvertrag von Gatte (Dame A) auch nach Ausscheiden von Dame A aus der Gesellschaft fortbestehen?
Es wird hier vorausgesetzt, dass diese Punkte nicht vertraglich geregelt wurden.
Vielen Dank für hoffentlich eingehende Antworte!