Ehegattenarbeitsvertrag GbR - Kündigung

Guten Tag,

agenommen Dame A und Dame B betreiben einen Produktionsbetrieb, Rechtsform GbR, beide gleichberechtigte Gesellschafter.
Der Ehemann von Dame A ist über einen Ehegattenarbeitsvertrag ebenfalls dort beschäftigt.

Wer bestimmt über eine evt. Lohnerhöhung des Gatten? Wer kann dem Gatten von Dame A kündigen? Beide Damen gemeinsam oder nur Dame A, die mit Ihrem Mann den Ehegattenarbeitsvertrag geschlossen hat?

Würde Arbeitsvertrag von Gatte (Dame A) auch nach Ausscheiden von Dame A aus der Gesellschaft fortbestehen?

Es wird hier vorausgesetzt, dass diese Punkte nicht vertraglich geregelt wurden.

Vielen Dank für hoffentlich eingehende Antworte!

Wer bestimmt über eine evt. Lohnerhöhung des Gatten?

Die GbR.

Wer kann
dem Gatten von Dame A kündigen?

Die GbR.

Beide Damen gemeinsam oder nur
Dame A, die mit Ihrem Mann den Ehegattenarbeitsvertrag
geschlossen hat?

Wer dort vertretungsberechtigt ist, ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Steht dort nichts, müssen beide gemeinsam handeln, §§ 714 i. V. m. 709 BGB.

Würde Arbeitsvertrag von Gatte (Dame A) auch nach Ausscheiden
von Dame A aus der Gesellschaft fortbestehen?

Jein; die Gesellschaft würde ja gar nicht mehr bestehen. Die Frage ist, ob die andere Dame das Geschäft als Einzelkauffrau weiterführen möchte.

Levay