Ehegattennachzugsvisum

Liebe/-r Experte/-in,
ersteinmal einen lieben gruß. meine frage geht dahin, ich-deutsche- habe im juli 2010 einen algerier geheiratet, der etliche jahre jünger ist als ich.unsere ehe wurde im nov. vom dtsch. consulat rechtmäßig legalisiert. nun sollen mein ehemann der noch in alg. wohnt, im gegenzug zum consulat und ich zur ABH zur befragung. mein ehemann hat den dtsch test am goethe institut mit gut bestanden, kann sich in schrift, lesen und sprache in dtsch. äußern. ich besitze hier haus und monatl. kapital von über 1000,-e. es wird sich auf scheinehe berufen, aber dieses ist keinesfalls so. wir können ohne einander nicht mehr sein. muß ich angst haben, daß man das visum zum ehegattennachzug ablehnt?? ICH BIN GEBÜRTIGE DEUTSCHE:vielen dank, wenn du mir antwort geben könntest.papagei12

Hallo!
Tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich wünsche euch jedoch alles Gute! Viele Grüße, Katrin