Ehegattensplitting Freiberufler

Liebe Experten, folgender theoretischer Fall geht mir schon seit längerem durch den Kopf und vielleicht habt Ihr ja dafür eine Antwort / Lösung:

Freiberuflerin A und Freiberufler B sind ein Paar, manchmal arbeiten sie sogar füreinander, wobei B der Auftraggeber ist. Freiberuflerin A verdient mit Ihren Aufträgen sehr viel weniger als Freiberufler B, der massig Steuern zahlt.

Wenn sie nun heiraten, können sie dann ihre Einkünfte zusammen veranlagen und das Ehegattensplitting anwenden? Oder gilt das nur für Angestellte? Ist die Auftraggeber / Auftragnehmersituation dabei ein Hindernis?

Wie gesagt, das ging mir mal so generell durch den Kopf, als Fallbeispiel, freue mich auf Eure Gedanken dazu.

Vielen Dank und lg.

Das Ehegattensplitting gilt für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben. Unbeachtlich ist dabei die Art der Einkünfte. Ob man Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, selbst. Einkünfte oder Arbeitnehmereinkünfte hat, ist dabei völlig egal.

Je größer der Unterschied der Einkünfte der einzelnen Ehegatten, desto günstiger ist der Splittingtarif. Hätten beide Ehegatten gleich hohe Einkünfte, dann würde der Splittingtarif sich nicht günstiger auswirken.