Ehegattensplitting im Trennungsjahr?

So, ich hoffe mir kann hier jemand helfen, daher komme ich jetzt zu meiner Situation und Frage:

Oktober 2010 hat meine Ex Ehefrau und ich den Begin des Trennungsjahres angegeben.
Sie hat noch bis Mai 2011 in meiner Wohnung gewohnt, wo wir Ende April/ Anfang Mai es noch einmal miteinander versucht haben leider aber festgestellt haben, dass es nicht mehr funktioniert.
Geschieden wurden wir dann am 28.12.2011.

Wir wurden 2010 zusammenveranlagt und 2011 wollen wir beide das auch, da ich bis Ende Mai 2011 noch die Steuerklasse 3 hatte und sie die V. Sie ist am 1.6.2011 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Nun habe ich gehört, dass wir für 2011 keine gemeinsame Veranlagung ansetzten können, was ziemlich schlecht wäre, da ich dann 2T € nachzahlen müsste.

Ich freue mich schon auf eure Antworten, evtl gibt es hierzu auch Hinweise zu den Gesetzen.

Danke

Gruß,
Kai

Hallo Kai,

Deine Frage ist sehr brisant und ansich an einen Steuerberater zu stellen.

Im Hinblick auf die sehr persönlichen Sache kannst Du mich ja einmal direkt anschreiben ( Bitte Sachverhalt wiedeholen - möglichst ausführlich und klarem Hinweis im Betreff, daß die Mail nicht untergeht ):

[email protected]

Vielleicht fällt mir etwas ein.

Im Forum habe ich keine Meinung.

MfG

Stefan Seidel

getrennt oder geschieden bedeutet im Trennungsjahr kann die Steuerklasse wie bei verheiratet gewählt werden.
Im Scheidungsjahr gilt, dass beide Ehepartner in diesem
Jahr unbeschränkt steuerpflichtig waren und nicht wieder geheiratet haben.

Hallo,

entscheidend sind die Verhältnisse am 01.01. des Jahres. Wenn Sie da noch zusammengewohnt haben, dann können Sie die Zusammenveranlagung wählen.

Hallo,

für sie Zusammenveranlagung ist Voraussetzung, dass man an einem Tag im Kalenderjahr noch zusammen gelebt hat. Nach der Schilderung war das in 2011 noch der Fall, so dass auf gemeinsamen Antrag hin die Zusammenveranlagung gewählt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen