Hallo,
Ich versuche jetzt einmal, das Ehegattensplitting unabhängig von der Kinderbetreuung zu diskutieren. Wer mich kennt weiß, dass ich lieber heute als morgen eine flächendeckende Kinderbetreuung einführen würde und auch weiß, dass man Geld, das man den einen gibt, den anderen nehmen muss (ausser man plant eine Neuverschuldung, die das Geld der folgenden Generationen vorwegnimmt).
Also: wenn man das Ehegattensplitting kappt, weil man die Kinderbetreuung anders nicht finanzieren kann, dann ist das für mich zumindest diskussionswürdig. Aber mich interessiert jetzt wirklich, was das wirtschaftlich bedeutet:
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Für das einzelne Paar: Wenn eine® von beiden 50 000 Euro im Jahr verdient und eine® nichts, beide aber gemeinsame Kasse haben, dann sehe ich erstmal, dass real jede® 25 000 Euro für „sich“ hat. Das gemeinsam zu besteuern, ist ja nun keine besondere Bevorzugung, sondern entspricht den Gegebenheiten. Wegen mir könnte man auch - sofern das Geld vorhanden wäre - WGs, unverheiratete Paare, zusammenlebende Geschwister und natürlich Erwachsene, die Kinder erziehen, gemeinsam besteuern. Das wäre für mich keine moralische Frage, sondern eine finanzielle. Das scheinen aber offenbar viele anders zu sehen?
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Für die Bundesrepublik Deutschland: Da fällt mir ein Aspekt auf, der in dieser Diskussion noch nicht aufgetaucht ist. (Ehemalige) Ehepaare sind ja nun untereinander auf Unterhalt verpflichtet. Jetzt wird vielleicht jemand sagen „das sind unverheiratete Paare auch“, aber tatsächlich endet dieser Anspruch bei unverheirateten, sobald sie auseinanderziehen. Verheiratete dagegen können noch so schöne Eheverträge abschliessen, dass sie im Falle der Scheidung auf Unterhalt verzichten - falls einer von beiden (irgendwann viel später) Sozialhilfe beantragen sollte, wird zunächst der ehemalige Ehepartner herangezogen - lebenslang, sofern der andere in der Zwischenzeit nicht wieder geheiratet hat.
Da interessiert es mich: Welcher Betrag ist denn nun höher? Der, den der Staat durch das Ehegattensplitting an Steuereinnahmen „verliert“, oder der, den er durch Unterhaltszahlungen an Sozialhilfeleistungen „spart“? Gibt es darüber Untersuchungen oder Schätzungen?
Oder noch konkreter: kann durch das Abschmelzen des Ehegattensplittings vielleicht kurzfristig Geld hereinkommen, aber langfristig - falls dadurch weniger Leute heiraten (und ich kenne durchaus etliche, die wegen der Steuern geheiratet haben) an Sozialhilfezahlungen wesentlich mehr Geld verlorengehen?
Mit vielen Grüßen, Stefanie
(unverheiratet zusamenlebend)