manche denken jetzt wahrscheinlich, ich hab die letzten Jahre in einer schwarzen Kiste gelebt… Mir erschließt sich der Sinn des Ehegattensplittings nicht wirklich:
Wenn Frau relativ wenig verdient und Mann relativ viel (oder eben umgekehrt), dann zahlen sie zwar unterm Jahr erst mal weniger Steuern, so viel hab ich schon noch kapiert. Aber am Jahresende müssen die beiden ihre Steuererklärung machen und zahlen doch dann genauso viel wie Ehepaare, die keinen Splittingtarif haben, oder? Vorteil wäre doch eigentlich nur, dass sie halt ihr Geld erst mal behalten dürfen und es halt später nachzahlen müssen, oder? Und irgendwo hab ich gelesen, dass beim Splittingtarif der Ehegatte, der weniger verdient, irgendwelche nahcteile bei ELG bzw. Krankengeld hätte. Ist da was dran?
Splittingtarif haben, oder? Vorteil wäre doch eigentlich nur,
dass sie halt ihr Geld erst mal behalten dürfen und es halt
später nachzahlen müssen, oder?
Nein. Denn im deutschen Steuerrecht zahlt EINE Person,
die 100.000 EUR/Jahr verdient MEHR Steuern als
ZWEI Personen ZUSAMMEN, die jeweils 50.000 EUR/Jahr verdienen.
Das liegt am steuerfreien Existenzminimum und am progressiven Steuertarif. Einfach gesagt: Vom ersten EURO, den ich verdiene
gehen weniger Steuern weg, als vom 100.000sten EURO.
Und die Idee des Ehegattensplitting ist:
Es geht den Staat schlicht und ergreifend nichts an, ob
zwei Ehepartner sich dafür entscheiden, beide 50.000 EUR zu verdienen,
oder ob sie sich dafür entscheiden, dass die Frau Karriere macht und 100.000 EUR verdient und der Mann sich um den Haushalt kümmert.
Beide Ehen sollen unter dem Strich gleich viel Steuern bezahlen,
und dafür sorgt der Splitting-Tarif.
und mit dem erst mal behalten ist es auch nicht weit her. Nach einem Jahr wird normalerweise dann ein zu zahlender pauschaler Vorschuss festgelegt. Je nach Einkommenssituation (z.B. Freiberufler) kann dies dann sogar ziemlich nach hinten los gehen, wenn man mal ein Jahr gut verdient hat, dann zahlt man in den nächsten zwei Jahren erst mal auf dieser Basis Vorschüsse, auch wenn tatsächlich weniger reinkommt.
Nein. Denn im deutschen Steuerrecht zahlt EINE Person,
die 100.000 EUR/Jahr verdient MEHR Steuern als
ZWEI Personen ZUSAMMEN, die jeweils 50.000 EUR/Jahr verdienen.
Und die Idee des Ehegattensplitting ist:
Es geht den Staat schlicht und ergreifend nichts an, ob
zwei Ehepartner sich dafür entscheiden, beide 50.000 EUR zu
verdienen,
oder ob sie sich dafür entscheiden, dass die Frau Karriere
macht und 100.000 EUR verdient und der Mann sich um den
Haushalt kümmert.
Beide Ehen sollen unter dem Strich gleich viel Steuern
bezahlen,
und dafür sorgt der Splitting-Tarif.
Hallo Trobi,
erst mal danke für deine Antwort. Also dann ist es schon so, dass es nach der Steuererklärung keinen Unterschied macht, ob man splittet oder nicht(ich meine damit, wenn der wenig verdienende Partner eine „schlechte“ Steuerklasse nimmt und der, der mehr verdient eine „gute“)?
Sie hat ein Brutto von 60.000, er von 20.000
Werbungskosten sollen bei beiden jeweils 1.000 sein.
Sonderausgaben bei ihr 5.000, bei ihm 2.000.
Zu versteuerndes Einkommen für beide zusammen ist dann 71.000.
Bei Zusammenveranlagung zahlt jeder ESt auf 35.500. Das sind 7.629 pro Nase, zusammen 15.258.
Bei getrennter Veranlagung zahlt sie ESt auf 54.000, das sind 14.766, und er auf 17.000, das sind 2.051. Zusammen 16.817.
Der Vorteil des Ehegattensplittings ist in diesem Fall 1.559.
Das macht schon einen Unterschied, finde ich.