Ehegattenunterhalt

ich bin 58jahre 60% schwerbehindert und eu rentenantragsteller,
seit dem 9.12.2011 geschieden nach 14 ehejahren.
ich bekomme zur zeit noch ehegattenunterhalt bis 4.2012.

nun meine frage, mein exmann besteht darauf, dass ich mir wieder arbeit suche weil er keinen nachehelichen unterhalt bezahlen möchte ( er hat ca 5000€ netto im monat). ich find mit meinem krankheitsbild und alter keine anstellung muss dazu sagen ich habe 41 jahre geabeitet.
Von was lebe ich nun wenn meine Eu rentenantrag bei dem sozialgericht abgewiesen wird und mein ex mann keinen unterhalt bezahlt. muss ich dann krank nach 41 arbeitsjahren von harz 4 leben? ich weiss nicht wie es weitegehen soll bin übeall ausgesteurt muss sogar meine krankenkassen beiträge seber bezahlen von meinem unterhalt. ich komme immer mehr in die schulden.

wer weiss rat…

Hallo,

haben Sie keinen Anwalt, besser noch eine Anwältin? Ihnen steht weiterhin Unterhalt, Sie können doch gar nicht arbeiten gehen.
Was muss er denn jetzt an Unterhalt bezahlen, dass er keinen bezahlen will ist klar.
Gehen Sie jetzt schon los, damit das Geld weiter läuft, sonst kommen Sie sehr schnell in Schwierigkeiten. Sie bekommen doch PKH und wenn er schon mal den Hinweis bekommt, dass er zahlen muss und Sie Anwaltlich vertreten werden, hat er vielleicht etwas Respekt. Dann hat man sein Leben lang gearbeitet und alles gemacht und steht plötzlich alleine ohne Geld da. Das ist Deutschland!
Liebe Grüsse
Agnes

hallo agnes,

danke dir… ich habe eine anwälin aber die macht nur das nötigste hab halt en beraterschein und sie meint ich solle mich halt bewerben, dass ich absagen habe… nur bewerbungen kosten auch geld und die bewerbungen die ich schrieb nur absagen oder überhaupt keine antwort

sie mein halt nach dem neuen scheidungsgesetzt, sieht es nicht so gut aus mit unterhalt…

lg

die sch… anwälte. wollen auch nur selber geld verdienen. ob mit schein (da wagen die einen sogar sagen, da kann ich nicht mehr machen, bei dem wenigem geld was ich bekomme). ich bin 2004 nach 24 jahren geschieden worden, habe selbst in der trennungszeit keinen cent unterhalt bekommen. das gericht hat sich nur mql eben alles durch gelesen und befand, der kann eh keinen unterhalt bezahlen. und er geht heiter weiter schwarz arbeiten. ich habe sogar eine anzeige bei der polizei gemacht, da er zur zeit für den jüngsten sohn (in der ausbildung nicht zahlt). wurde natürlich eingestellt, ist ja nur die ex. Ich lasse ihn zur zeit pfänden, allerdings habe ich von 2004 bis heute die 6 anwältin. einen habe ich bei der anwaltskammer angezeigt. er hat mich in der scheidung vertreten und wie mein ex für die verurteilt wurde, mir mein geld zurück zu geben, da hat er den im insolvenzverfahren vertreten.
ich habe einen link gefunden, der normal auch besagt, dass ihr ex unterhalt zahlen muss. vielleicht hilft der ihnen ja. und gehen sie der anwältin ruhig auf die nerven, die muss sich ja auch keine gedanken machen, ob die bewerbungen wieder zurück kommen. notfalls mal beim gericht beschweren.
http://www.focus.de/finanzen/recht/scheidung-frau-ka…

gruss
agnes

ja nochmals danke agnes,

wenn ich ja jünger und gesund wäre würde ich ja die ärmel wier hochkrämpeln aber auch gesund würde ich mit 58 kein job mehr bekommen.

werde den link anschauen…
danke
lg

Sorry, weiß ich nicht. Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe stellen, dann durch Rechtsanwalt beraten lassen.
Viel Glück, Andi

Wenn du keine arbeit findest,wasmit deinem Krankheitsbild verständlich ist ,muss der Ehemann weiter zahlen.Das Gesetz sagt jeder ist für seinen Unterhalt selbst zuständig.ausgenommen bei langen Ehen.

Hallo Angelika,
ich fürchte ohne einen Anwalt werden Sie nicht weit kommen. Da Ihr Mann verpflichtet ist, bis zu 2 Jahre nach der Trennung Unterhalt zu bezahlen und Sie in einer sehr schwierigen Situation sind, würde ich auf jedenfall einen Anwalt hinzuziehen.
Alles Gute

Hallo,

der nacheheliche Unterhalt sollte eigentlich im Rahmen der Scheidung geklärt werden. Hier noch einmal beim Anwalt nachfragen, warum das unterblieben ist.

Gruß

bitte lassen Sie einen möglichen Anspruch auf Hartz IV bald prüfen, um nicht weiter in Schulden zu geraten ! Je nach Unterhaltshöhe kann der Anspruch jetzt schon bestehen, oder wenigstens Anspruch auf Wohngeld. Der Unterhaltsanspruch kann abschließend wahrscheinlich nur über einen Anwalt und Gericht entschieden werden, ohne wird es nicht gehen. Wenn man wenig Geld hat, bekommt man Prozeßkostenhilfe. Anwälte wissen darüber Bescheid.
Wenn Ihr derzeitiges Einkommen nicht ausreicht, kann das Jobcenter auch im laufenden Rentenantragsverfahren in Vorleistung treten.

hallo,
sorry, war im Urlaub
würde sofort zu eine Anwalt gehen und mich beraten lassen

lisa