Hallo wer kann uns helfen oder kennst sich aus
Also es geht um meinen Lebensgefährten der an sein Frau 390euro unterhalt zahlt und für seine beiden Kinder(4u.7jahre)zusammen 300euro.
Was mich so dermasen ärgert ist das seine Exfrau seit fast2jahren mit ihren Patner zusammen lebt und vom ihm ein 3monat altes Kind hat,und das sie behauptet ihr patner wohne nicht mit ihr zusammen,obwohl uns sein ältere Sohn erzählt das er jeden Tag da ist und dort schläft.Ich liege jetzt meinen Lebensgefährten ständig in den ohren das er was unternimmt und es schon in unsere Beziehung ständig krach gibt,ich bin selbst geschieden und habe 4Kinder und mit meinen Patner ein gemeinsammes Kind das jetzt 2jahre ist. Und ich mußte nach 8wochen wieder arbeiten gehen.( weil ich es nicht so gut hatte das mein ex für mich bezahlt) ich war auch immer berufstätig .Muss deshalp mein Lebensgefährte für seine ex noch aufkommen und ihren Patner (der Arbeitslohs ist)das kann es doch nicht sein oder.Das wir Zusammen kaum den Monat rumkriegen und seine ex mit Patner kassiren 690 Ehegatten u.Kindesunterhalt 350 Kindergeld 300 Erziehungsgeld sein Arbeitslosengeld ?? und das was er noch (schwarz bei seinem Vater verdiend der ein eigenes Geschäft hat)das er bei seinem Vater arbeitet hat uns auch sein Sohn erzählt.Und da kriege ich was an mich .Weil mein Patner jetzt sagt er möchte nichts machen,weil er auf seiner Steuerkarte einen Freibetrag von 500euro hat und der würde wegfallen wen er keinen ehegattenunterhalt mehr zahlen muß,und der kindesunterhalt würde dann erhöt werden aber das kann ja wohl nicht 390 euro ausmachen und er meint wenn der kindesunterhalt höher wird dan bekommt sie das geld doch auch aber das währe mir egal dan währe es für die Kinder und für die hat er zu sogen und doch nicht mehr für seine Ex die mit ihrem Patner in einem Eheänlichenverhältniss zusammen lebt.Meiner meinung nach muß das der Patner seiner Exfrau.
Deshalb würde ich mich über jede Anwort und Rat sehr freuen.
Halt und noch was ich hoffe das ich mit meiner Frage hier richtig bin beschäftige mich erst seit ca.4wochen mit dem Internet und diese Seite habe ich erst endeckt also jeder hat mal angefangen
Gruß Petra
Hi Petra,
wenn dein Partner da nichts machen will, dann lass ihn in Ruhe. Du wusstest, dass er Unterhalt an seine Frau und seine Kinder zahlen muss, als du mit ihm zusammengezogen bist.
Mach euch nicht mehr Stress als notwendig. Sonst zerfrißt dich der Neid und letztendlich schadet das eurer Beziehung.
Liebe Gruesse
UFONET
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Hallo Petra,
zunächst zwei Buchempfehlungen:
- Früh, Doris: Im Schatten der Ersten. Partnerschaft mit einem geschiedenen Mann. München 2002, Kösel Verlag GmbH & Co
- Trennung, Scheidung, Unterhalt für Männer. Haufe Verlag 2002. ISBN 3-448-04992-1 Buch anschauen - Gut und sehr praxisnah geschrieben.
In diesem Buch finden Sie auch eine CD mit den Formular-Vorlagen.
Aus dem Buch Dr. Barbara Schiebel: Trennung, Scheidung, Unterhalt für Frauen, Haufe Verlag zitiere ich mal (Sie müssen es für Ihren Partner „umdrehen“
:
"Wenn die Beziehung zu Ihrem neuen Partner schon länger dauert, kann das dazu führen, dass Sie Ihren nachehelichen Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit (§1579 Nr.7 BGB) verlieren. Hier werden drei Fälle unterschieden:
- […]
- Sie haben zwar berechtigte Gründe, warum Sie nicht heiraten wollen, leben aber mit Ihrem neuen Partner in einer Unterhaltsgemeinschaft ähnlich einer Ehe. Ihr Partner verdient entsprechend, so dass Sie sich um Ihr Auskommen keine Sorgen machen müssen
- Ihr neue Beziehung ist so gefestigt, dass das nichteheliche Leben an die Stelle der Ehe getreten ist. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, ob und wenn ja wieviel Einkommen Ihr neuer Partner hat. Ausschlaggebend ist nur die Dauer und Art des Zusammenlebens und das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Man geht von einer Mindestdauer von zwei bis drei Jahren aus, wibei Sie keine gemeinsame Wohnung haben müssen.
[…]
Wenn Sie trotz einer neuen Beziehung noch gemeinsame eheliche Kinder betreuen und nicht berufstätig sind, kann Ihr Unterhaltsanspruch - solange Sie die Kinder noch betreuen - nur auf einen so genannten Mindestunterhalt reduziert werden."
Mein Vorschlag geht in Richtung Mediation: Meiner Erfahrung nach ist gerade in Familiensachen die Mediation ein ausgezeichnetes Mittel, um alle Beteiligten zufrieden zu stellen und Regelungen zu finden, die dauerhaft von allen Parteien eingehalten werden.
Auszug aus den Richtlinien des BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation):
„Der zunehmende Wunsch, familiäre Konflikte … persönlich und im Interesse aller Beteiligten zu regeln, läßt nach geeigneten Verfahren suchen. Ein Ansatz ist die Mediation in Familienangelegenheiten, die psychosoziale und rechtliche Aspekte der Konfliktregelung miteinander verbindet.“
Leider ist das Verfahren in D immer noch recht unbekannt. Darum „trommle“ ich dafür. Vielleicht schauen Sie sich die Web-Seiten des Bundesverbandes mal an. Denn Ihr Fall ist eben einer der Klassiker für Mediation.
Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff
Tabelle
Hi Petra,
ganz kurz (zum Nachrechnen):
http://www.saarjur.de/duss2.htm
Gruß *wink* Daggi