Ehegattenunterhalt

Mal eine Frage zum Ehegattenunterhalt

Jemand den ich kenne, war 10 Jahre lang mit einer Frau verheiratet, Seit 12 Jahren ist er jetzt glücklich mit seiner 2.Frau (ist also seit 13 Jahren geschieden). Ehegattenunterhalt bezahlt er jedoch immernoch ca. 200 € pro Monat.

Das schwierige an der Sache ist, dass seine Ex-Frau schon damals in der psychatrie war und gemäß dem damaligen Urteil immrnoch als Arbeitsunfähig gilt.

Kann mal eine nochmalige Untersuchung verlangen? Oder muß er vielleicht gar nicht mehr zahlen? Verheiratet oder in festen Händen ist sie nicht wieder.

Vielleicht gibt es ja irgendwelche Rechtsquellen, in denen so etwas geregelt ist. Wie wird eigentlich die länge der Unterhaltszahlungen geregelt?

Danke schonmal im Voraus

Hallo, Steffi,

der nacheheliche Ehegattenunterhalt kann, aber er muss nicht zeitlich befristet sein. Hier wird Deiner Beschreibung nach vom Exmann Unterhalt wegen Krankheit bezahlt, weil die Exfrau krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen.

Auf Antrag des Ehemanns kann geprüft werden, ob die Gründe für eine Unterhaltszahlung weiterhin vorliegen. Es kann aber auch sein, dassdamls z.B. ein Unterhaltsvergleich zur Zahlung auf Lebenszeit geschlossen wurde, dann entfällt in der Regel diese neue Nachprüfbarkeit.

Ich wünsche Dir fröhliche Festtage!
Ingeborg

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