Ehegattenunterhalt

Moin-Moin!

Habe folgende Frage:
Kann die neue Partnerin, wenn der geschiedene, inzwischen insolvente Ex-Ehegatte bei ihr einzieht (also eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bildet oder sie gar heiratet) zur Unterhaltsleistung an die (nicht arbeitswillige) Ex-Gattin herangezogen werden?

Danke für Eure Info, Jürgen

Hallo.

Kann die neue Partnerin, wenn der geschiedene, inzwischen
insolvente Ex-Ehegatte bei ihr einzieht (also eine eheähnliche
Lebensgemeinschaft bildet oder sie gar heiratet) zur
Unterhaltsleistung an die (nicht arbeitswillige) Ex-Gattin
herangezogen werden?

Da kommt es wohl wie immer auf den Einzelfall an:
-wie ging die Ehe auseinander ?
-wie liegen die Einkommensverhältnisse ?
-wie liegen die Freibeträge ?
-wer bezieht welche Leistungen (z.B. Hartz IV) ?
-ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren im Gange oder bereits abgeschlossen ?
-müssen Minderjährige unterhalten werden ?
-…
Rein tendenziell heisst die Antwort nein wie ein Studium der Suchergebnisse von http://blog.juracity.de zeigt. Ein (Fach)Anwalt für Familienrecht kann die Sache aber wohl genauer analysieren.

mfg M.L.