Ehegattenunterhalt

Hallo,

in welchem Fall ist der Ehemann bei einer Trennung unterhaltspflichtig für die Ehefrau? Das jüngste gemeinsame Kind ist dann 3 Jahre, allerdings behindert, was eine Fremdbetreuung erschwert. Endet die Unterhaltspflicht strikt mit dem 3. Geburtstag oder gibt es Ausnahmen?

Vielen Dank,
josie2530

Guten Tag
Also, dem Gesetz nach sind 3 Jahre die Mindestdauer für Unterhaltszahlungen.
Diese kann sich aber verlängern, wenn das Kind Bedürfnisse hat, die von einem Elternteil nicht gedeckt werden können. Siehe dazu auch §1570 BGB.
Auf jeden Fall aber würde ich mich beim Judendamt informieren, denn die sollten dir in diesem Fall weiterhelfen können.
Solltest du dir doch eine weitere Beratung durch einen Anwalt wünschen, diese aber nicht bezahlen kannst, dann hast du die Möglichkeit dir beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen zulassen. Der kostet erst einmal 10€, aber die Gebühr kann der Anwalt auch erlassen.
Ich hoffe, dies hilft dir in irgendeiner Form weiter!
LG Ringoscarlett

Hallo,

Hallo, die Frage könnte missverstanden werden.
Ich gehe einmal davon aus, dass man noch keine 3 Jahre getrennt ist, sondern das gemeinsame Kind jetzt 3 Jahre alt ist, richtig?

Für die Dauer der Trennung (also bis zur Rechtskraft der Scheidung) besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt.

§ 1361 BGB besagt:
Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen.

Der Trennungsunterhalt setzt also ein Getrenntleben voraus.

in welchem Fall ist der Ehemann bei einer Trennung
unterhaltspflichtig für die Ehefrau? Das jüngste gemeinsame
Kind ist dann 3 Jahre, allerdings behindert, was eine
Fremdbetreuung erschwert. Endet die Unterhaltspflicht strikt
mit dem 3. Geburtstag oder gibt es Ausnahmen?

Der Trennungsunterhalt, also noch nicht geschieden, endet mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils, also ggf. erst in „Jahren“ und hat mit dem Unterhalt des Kindes nichts zu tun.

Erst nach der Scheidung tritt ggf. an Stelle des Trennungsunterhalts dann der „reguläre“ Unterhaltsanspruch ein.

Im ersten Moment vielleicht etwas kompliziert zu verstehen:wink:)

Schönen Tag noch und frohe Ostern.