Ehegattenunterhalt

Guten Tag,

eine Frage an die, die sich mit Scheidungsangelgenheiten auskennen.

Ein Ehepaar lebt in Scheidung, wegen der komplizierten Vermögensverhältnisse dauert das Verfahren schon mehrere Jahre. In zahlreichen Schriftsätzen hat der Anwalt der Ehefrau angekündigt, Ehegattenunterhalt einzufordern. Dieses wurde wegen der komplizierten Vermögensauseinandersetzung immer wieder verschoben. Jetzt ist er Zugewinnausgleich in trockenen Tüchern und die Ehefrau erinnert ihren Anwalt an den Unterhalt für die Trennungszeit (Scheidung ist noch immer nicht ausgesprochen).

Jetzt behauptet der Anwalt, der Unterhaltsanspruch sei inzwischen verwirkt. Stimmt das oder hat der Anwalt nur keine Lust mehr auf diesen Fall ?

Viele Grüße

Saskia

verwirkt im rechtssinne (§ 242 bgb) nicht, da es zumindest am umstandsmoment aufgrund der ankündigung fehlt.
das problem ist, dass unterhalt für die vergangenheit nur in sehr beschränktem umfang geltend gemacht werden kann.

dies muss vor allem der anwalt sicherstellen, wenn er schon mandatiert wurde. dies macht man am einfachsten dadurch, dass man den schuldner durch ein anwaltliches schreiben bzgl. des trennungsunterhalts sofort nach erhalt des mandats in verzug setzt.

unter drei alternativen ist die geltendmachung möglich (darunter ist auch der verzug genannt):
http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html

hier existiert vllt so ein schreiben ?
hier wurde vllt der unterhalt (zusammen mit dem zugewinnausgleich) gerichtlich geltend gemacht ?
oder existiert vllt schon ein titel über den trennungsunterhalt, § 1361 bgb ?


falls es der anwalt versäumt hat, handelte er fahrlässig (schadensersatz) und es sollte unverzüglich nachgeholt werden, damit man zumindest den künfitgen unterhalt absichert…