Ehegattenunterhalt rückwirkend nach 15 monaten?

Hallo hoffe jemand kann helfen. 1.1.2011 trennung. Anwalt meiner noch Frau fordert unterhalt für Kind und Frau. Summe X. Habe mich mündlich mit meiner Frau auf eine geringere summe geeinigt. Kindesunterhalt aber wie verlangt bezahlt nur beim ehegattenunterhalt weniger nach dem motto zahl was du kannst. 15 monate lang war alles ok sie hat es so hin genommen und es kam keine weitere forderung . jetzt fordert ihr neuer Anwalt eine rückzahlung für 15 Monate quasi den rest den ich weniger gezahlt hab . ist das rechtens ? Wir sind zur zeit leider noch nicht geschieden .

Wenn nichts schriftliches vorliegt sieht es schlecht aus.

Hallo lavamat.
rechtlich weiss ich da nicht Bescheid. Allerdings ist Trennungsunterhalt für den Ehegatten eigentlich als Übergangsunterhalt gedacht bis der Ehegatte/in auf eigenen Beinen stehen kann. Meiner Meinung nach kann man da rückwirkend nichts mehr verlangen, da die Ehefrau ja die 15 Monate bereits getrennt hinter sich gebracht hat. Sofern schriftlich nichts vereinbart wurde, wird wohl der Anwalt die Nachzahlung durchfechten (wollen).
Alles Gute

Solange Sie nicht geschieden sind, müssen Sie Ihr vollen Unterhalt zahlen, auch rückwirkend.
Wenn Sie das damals unterschrieben haben, dann kann eine sofortige Pfändung bei Gericht eingeleitet werden.
Da ich keine Zahlen kenne, kann ich Ihnen auch nicht sagen, ob der Unterhalt so rechtens ist.
Setzen Sie sich schnellst möglich mit dem Anwalt in Verbindung und zeigen, dass Sie zahlen wollen.
Eine Pfändung ist immer übel.

hallo,das weiss ich nicht,aber:es ist ein neues gesetz draussen:du musst ob du geschieden bist oder nicht,spielt keine rolle(wenn du räumlich von deiner ex getrennt bist)nur noch ein jahr für sie zahlen.ausnahme:musst so lange zahlen bís euer kind 3 jahre alt wird;das heisst z.B das kind ist ein jahr dann musst du noch 2 jahre zahlén(wenn sie aber nur bedürftigt ist z.B arbeitslos usw)fürs kind musst du lange zahlen

HAnwalt
meiner noch Frau fordert unterhalt für Kind und Frau. Summe X.
Habe mich mündlich mit meiner Frau auf eine geringere summe
geeinigt. Kindesunterhalt aber wie verlangt bezahlt nur beim
ehegattenunterhalt weniger nach dem motto zahl was du kannst.
15 monate lang war alles ok sie hat es so hin genommen und es
kam keine weitere forderung . jetzt fordert ihr neuer Anwalt
eine rückzahlung für 15 Monate quasi den rest den ich weniger
gezahlt hab . ist das rechtens ? Wir sind zur zeit leider noch
nicht geschieden .

Hallo,

hier kommt es darauf an, ob Du beweisen kannst, dass sie mit dem verminderten Unterhalt einverstanden war und ob sie beweisen kann, dass sie Dich mit einem höheren Betrag in Verzug gesetzt hat.

Gruß

Bei Trennungen ist es immer besser Sachen schriftlich zu machen. Hast du Zeugen für ihre Akzeptanz der mündlich vereinbareten verringerten Zahlung? Sonst siehst du evtl. „alt“ aus. Sprich noch mal mit ihr. Warum hat sie einen neuen Anwalt, wenn ihr euch einig wart??? fällt mir dazu ein…

hallo,
hoffe, das du alles schriftlich hast, sonst kannst du nachzahlen…

lisa

Hallo,

wichtig, immer den Eigenbedarf beachten und der Kindesunterhalt geht gegenüber anderen Forderungen vor.
In Bezug auf den Ehegattenunterhalt, wäre es sinnvoller gewesen, dies schriftlich zu machen, jetzt stehst du in der Beweispflicht- wer hatte den Unterhalt festgesetzt?
Wenn etwas schriftlich vorliegt und von dir unterschrieben wurde, sieht es schlecht aus- heißt, dass du den ausstehenden Unterhalt nachzahlen müsstest.
LG