Hallo,
folgende Frage:
Ehepartner trennen sich. Die Familie besteht aus 2 Erw., 2 Kindern.
Das ältere Kind (14 J.) ist nicht von beiden Ehepartnern, sondern von der Frau und anderem Mann. Frau bekommt vom Kindsvater (nicht Ehemann) Kinder-Unterhalt (knapp 400 €).
Ehemann ist arbeitslos, Frau verdient 3900 € brutto als Beamtin.
Wie berechnet man dort den Ehegattenunterhalt?
Wird das ältere Kind trotzdem mit Unterhaltsanspruchsabzug berechnet?
Bsp.:
Frau 3900 € Gehalt - 350 € Kind (gemeinsam) - Werbungskosten - Steuern /2 = 1250 € Ehegattenunterhalt
Bitte um Antwort. Danke!
MfG
Heinrich