Ehegattenunterhalt versus Kindsunterhalt Patchwork

Hallo,

folgende Frage:

Ehepartner trennen sich. Die Familie besteht aus 2 Erw., 2 Kindern.
Das ältere Kind (14 J.) ist nicht von beiden Ehepartnern, sondern von der Frau und anderem Mann. Frau bekommt vom Kindsvater (nicht Ehemann) Kinder-Unterhalt (knapp 400 €).
Ehemann ist arbeitslos, Frau verdient 3900 € brutto als Beamtin.
Wie berechnet man dort den Ehegattenunterhalt?
Wird das ältere Kind trotzdem mit Unterhaltsanspruchsabzug berechnet?

Bsp.:

Frau 3900 € Gehalt - 350 € Kind (gemeinsam) - Werbungskosten - Steuern /2 = 1250 € Ehegattenunterhalt

Bitte um Antwort. Danke!

MfG
Heinrich

Hallo,

die Frau ist unterhaltspflichtig gegenüber dem älteren Kind. Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen und minderjährig gleichgestellten Kinder (egal aus welcher Beziehung) gehen immer dem Ehegattenunterhalt vor.

Gruß
Ingrid