Ehegattenunterhalt vs. Kindesunterhalt

Moin liebe Gemeinde,

folgender theoretischer Sachverhalt:

A und B trennen sich. A behält die Kinder, verdient außerdem knapp das Doppelte von B. Inwiefern wird der „fiktive“ Unterhalt an die Kinder (von A geleistet) angerechnet, um den evtl. Trennungsunterhalt an B zu berechnen?
Zusatzinfo: A erhält Unterhaltsvorschuss, B leistet einen gewissen Teil seines Gehalts deshalb ans Jugendamt.

Danke für Hinweise
finnie

Indem man beider Einkommen im Rechner angibt:

A leistet damit Naturalunterhalt und B muß Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle leisten:
https://www.scheidung.org/kindesunterhalt-berechnen/ ramses90

Hallo Ramses,

aber mit der reinen Eingabe von Nettogehältern ist A und B nicht geholfen. Ich finde immer nur die Konstellation:
A behält die Kinder und bezieht zusätzlich Trennungs-/Ehegattenunterhalt weil B mehr verdient.

Wie verhält es sich wenn A Kinder betreut UND evtl. unterhaltspflichtig ggü. B ist?

Gruß

Also wenn ich bei diesem Rechner:


Bei
Nettoeinkommen
Unterhaltspflichtiger
€ pro Monat
3900
Nettoeinkommen
Unterhaltsberechtigter
2000 3 eingebe kommt die Summe von 814,29€ raus die der Pflichtige den Berechtigten an Unterhalt zahlen muß.
Das wird bei Dir ´ne andere Summe sein weil ich mich rein fiktiv nur an Deine ca. Angaben von beider Verdienst gerihtet habe.

Um, das alles zu berechnen muss das jewilige bereinigte Nettoeinkommen ermittelt werden:
https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/ ramses90

Hallo, ich vermute stark, dass man da die „Unterhaltsberechtigten“ auseinanderhalten muss.
Die Kinder haben einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen.
Der potenzielle Unterhaltsanspruch von B gegenüber A hat mit dem Anspruch der Kinder (erstmal) nix zu tun und kann deshalb nicht einfach „verrechnet“ werden.
Ich vermute, bin mir aber nicht sicher, dass bei einer konkreten Berechnung des Unterhaltsanspruches von B dessen verfügbares Nettoeinkommen und für A auch das verfügbare Nettoeinkommen zu Grunde gelegt wird.
Bei A würde dieses aber um die „Kinderaufzuchtkosten“ reduziert werden.
Die Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkommen wäre dann ggf. durch Unterhaltszahlungen von A an B auszugleichen.
Nun wirds ganz kompliziert: das verfügbare Nettoeinkommen von B würde steigen. Und sich im Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber B bzw. Zahlungen an oder von der Unterhaltsvorschusskasse niederschlagen.
Dem ganzen Hin- und Her-Gerechne kannst Du Dich ja nicht entziehen. Genauere Angaben hier halte ich für ziemlich unmöglich.
LG
Amokoma1

Danke sehr, das hilft mir schon weiter :wink:

Viele Grüße