Moin liebe Gemeinde,
folgender theoretischer Sachverhalt:
A und B trennen sich. A behält die Kinder, verdient außerdem knapp das Doppelte von B. Inwiefern wird der „fiktive“ Unterhalt an die Kinder (von A geleistet) angerechnet, um den evtl. Trennungsunterhalt an B zu berechnen?
Zusatzinfo: A erhält Unterhaltsvorschuss, B leistet einen gewissen Teil seines Gehalts deshalb ans Jugendamt.
Danke für Hinweise
finnie