Ehegatten haben sich getrennt: 1 Kind bei der Mutter, 1 Kind beim Vater. Mutter hat Scheidung bereits eingereicht. Vater zahlt Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind, Mutter nicht. Vater erhält Abfindungszahlung von seinem ehemaligen Arbeitgeber und tritt neue Stelle an. Hat die Mutter Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Abfindung bzw. Anspruch auf anteilige Zahlung?
Hallo,
warum zahlt die Mutter nicht für das Kind das beim Vater lebt? Wenn dieses Kind noch nicht volljährig ist, unterliegt die Mutter einer erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Warum gibt es die Abfindung? Hat er den Arbeitsplatz mehr oder weniger freiwillig aufgegeben? Wenn es sie deswegen gibt, weil er damit entweder die Zeit bis er eine neue Arbeitsstelle bekommt überbrücken muss, oder weil er in der neuen Arbeitsstelle weniger verdient als in der Alten, ist sie eine Art „Lohnersatz“, die er selber zum Überleben benötigt.
Die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass die Abfindung mit ihr geteilt wird. Er muss sie verwenden um evtl. Nachteile beim Arbeitslosengeld und auch um spätere geringere Einkünfte auszugleichen. Mit ziemlicher Sicherheit wird die Abfindung direkt oder indirekt in die Kindesunterhaltsberechnung mit einfließen.
Da er sie auf mehrere Jahre aufteilen kann bzw. muss, erhöht sie in dieser Zeit sein Einkommen, von dem er den Kindesunterhalt bezahlt.
Gruß
Ingrid
Hallo!
Die Mutter zahlt keinen Kindesunterhalt für das beim Vater lebende Kind, weil sie angeblich zu wenig verdient, was aber noch zu belegen ist.
Der Vater erhielt die Abfindung, weil er seinen sehr unsicheren Job aufgegeben hat. Er wird auch in seinem künftigen Job weniger verdienen.
Die Kindesunterhaltsberechnung ist im Moment festgeschrieben.
Gruß
Nadja