Eheliche Mithaftung bei priv. Insolvenz

Hallo zusammen,

ich habe da ein ziemlich kniffliges Thema.

Ein Ehepartner (normaler Güterstand - also keinerlei Eheveträge etc.) muss wg. hohen Verlusten aus selbständiger Tätigkeit priv. Insolvenz anmelden.

In wie weit kann Einkommen und Vermögen des Ehepartners hierbei „in Mitleidenschaft“ gezogen werden?

Bin für jeden Tipp, auch Links dankbar, da leider selbst Betroffene. Google habe ich naturlich auch schon durch…:smile:)

Schönes Wochenende

Seabird

Hallo zusammen,

Hallo!

In wie weit kann Einkommen und Vermögen des Ehepartners
hierbei „in Mitleidenschaft“ gezogen werden?

Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dabei gibt es gemeinsames Eigentum, das also während der Ehe erworben wurde. An das Einkommen und das in die Ehe gebrachte Vermögen des von der Insolvenz nicht betroffenen Ehepartners kommt keiner heran. Ich hoffe, Ihr habt getrennte Konten. Falls nicht, muß das Montag früh die erste Tat sein.

Beim gemeinsamen Eigentum muß man über Tisch, Bett, Stuhl, Fernseher nicht reden. Gebrauchte Sachen geringen Werts, darüber hinaus im gemeinsamen Eigentum, will keiner verwerten und bei Dingen, die zur Lebensführung gebraucht werden, ist dies auch nicht zulässig. Aber größere Vermögenswerte sind von Belang, z. B. ein Grundstück und/oder ein Haus. Nun hast Du nichts davon gesagt, ob Ihr eine Immobilie besitzt und ob dabei Vorsorge für den Katastrophenfall getroffen wurde. Insbesondere weiß ich nicht, ob Du irgendwann eine Bürgschaft für Kredite des Geschäfts Deines Mannes unterschrieben hast. Das wäre jetzt ein höchst ärgerlicher Fall.

Wenn Du etwas mehr erzählst, läßt sich mehr sagen.

Übrigens: Eine Insolvenz wünscht man sich i. a. nicht. Richtig angefaßt, mit einem zuverlässigen Ehepartner an der Seite, das Ganze im gesetzlichen Güterstand, läßt sich einer Insolvenz sogar etwas Gutes abgewinnen. Neben einem Crash-Kursus mit viel Erfahrung, wie man es nicht macht, ist man nämlich absehbar alle möglichen drückenden Schulden los und hat durchaus die Perspektive, wieder selbständig tätig zu sein. Und das macht man dann ohne die Fehler, die zur Insolvenz führten. Was waren die Ursachen? Ohne Eigenkapital eine Bank bemüht? Kein tragfähiges Geschäfts- und Vertriebskonzept? Soz.-Vers.-Beiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt?

Die meisten Gläubiger wissen genau, daß sie im Fall der Insolvenz nichts mehr zu erwarten haben. Man trifft deshalb auf sehr weitgehende Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft (außer bei öffentlichen Kassen). Den Leuten ist ein geringer Vergleichsbetrag lieber, als lange zu warten, um letztlich überhaupt nichts mehr zu bekommen. Wurde in dieser Richtung schon etwas unternommen, falls das Inso-Verfahren abgewendet werden soll?

Gruß
Wolfgang

Hallo zusammen,

Hallo!

In wie weit kann Einkommen und Vermögen des Ehepartners
hierbei „in Mitleidenschaft“ gezogen werden?

Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.

Das ist richtig, das Nachfolgende nur bedingt. Was in Deutschland in der Allgemeinheit völlig unbekannt ist: Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft herrscht WÄHREND BESTEHENDER EHE GÜTERTRENNUNG 8auch wenn man nicht beim Notar war!!!). Es gibt nur dann gemeinschaftliches Eigentum, wenn auf beider Name gekauft wurde (z.B. Haus 1/2, 1/2), Konto auf Eheleute, etc. Solange Du nirgends unterschrieben hast, können die Gläubiger nicht an Dich, Dein Auto, Dein Konto, Deine Möbel ran (aber Du must natürlich per Rechnungen beweisen, was Dir gehört).Ich kann Wolfgang im übrigen nur beipflichten, dass Dir ohne Nähere Angaben nichts Genaues gesagt werden kann.
Ingeborg

Dabei:gibt es gemeinsames Eigentum, das also während der Ehe

erworben wurde. An das Einkommen und das in die Ehe gebrachte
Vermögen des von der Insolvenz nicht betroffenen Ehepartners
kommt keiner heran. Ich hoffe, Ihr habt getrennte Konten.
Falls nicht, muß das Montag früh die erste Tat sein.

Beim gemeinsamen Eigentum muß man über Tisch, Bett, Stuhl,
Fernseher nicht reden. Gebrauchte Sachen geringen Werts,
darüber hinaus im gemeinsamen Eigentum, will keiner verwerten
und bei Dingen, die zur Lebensführung gebraucht werden, ist
dies auch nicht zulässig. Aber größere Vermögenswerte sind von
Belang, z. B. ein Grundstück und/oder ein Haus. Nun hast Du
nichts davon gesagt, ob Ihr eine Immobilie besitzt und ob
dabei Vorsorge für den Katastrophenfall getroffen wurde.
Insbesondere weiß ich nicht, ob Du irgendwann eine Bürgschaft
für Kredite des Geschäfts Deines Mannes unterschrieben hast.
Das wäre jetzt ein höchst ärgerlicher Fall.

Wenn Du etwas mehr erzählst, läßt sich mehr sagen.

Übrigens: Eine Insolvenz wünscht man sich i. a. nicht. Richtig
angefaßt, mit einem zuverlässigen Ehepartner an der Seite, das
Ganze im gesetzlichen Güterstand, läßt sich einer Insolvenz
sogar etwas Gutes abgewinnen. Neben einem Crash-Kursus mit
viel Erfahrung, wie man es nicht macht, ist man nämlich
absehbar alle möglichen drückenden Schulden los und hat
durchaus die Perspektive, wieder selbständig tätig zu sein.
Und das macht man dann ohne die Fehler, die zur Insolvenz
führten. Was waren die Ursachen? Ohne Eigenkapital eine Bank
bemüht? Kein tragfähiges Geschäfts- und Vertriebskonzept?
Soz.-Vers.-Beiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt?

Die meisten Gläubiger wissen genau, daß sie im Fall der
Insolvenz nichts mehr zu erwarten haben. Man trifft deshalb
auf sehr weitgehende Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft
(außer bei öffentlichen Kassen). Den Leuten ist ein geringer
Vergleichsbetrag lieber, als lange zu warten, um letztlich
überhaupt nichts mehr zu bekommen. Wurde in dieser Richtung
schon etwas unternommen, falls das Inso-Verfahren abgewendet
werden soll?

Gruß
Wolfgang

weiter infos
hallo,

erst einmal vielen dan euch beiden für die tipps und das auseinandersetzen mit dem thema.
kenn mich halt dabei nicht so sehr aus.

also damit kein missverständnis aufkommt.
mein mann und ich, wir wollen uns gegenseitig helfen, weil wir uns bestens verstehen.
er ist freelancer und hat bei zwei grossen auftraggebern viel geld verloren. diese gingen beide als folgekonkurs eines deutschen grossunternehmens pleite. details dürften hier wohl eher unwichtig sein.
er muss hohe 5-stellige beträge abschreiben.

unsere themen sind:

  • pfändungen, bürgschaften etc. sind keine da.
  • die banken machen aber mächtig druck auf die kredite. wir schaffen fast nur noch für zinsen.
  • kann mein gehalt in einem solchen fall mit betroffen sein?
  • ich habe in paar schöne wertvolle alte möbel mitgebracht. die gehören mir. können die ebenfalls betroffen sein?
  • kann es sein, dass wir die verkaufen müssen?
  • wir haben zwei kids und wg. office eine 5-zimmerwohnung. kann man uns zwingen umzuziehen in kleinwohnung?
    wir haben zwei autos, immer auf mich zugelassen und von mir geleast? können diese „betroffen“ sein?

Am schlimmsten ist das FA? Mit denen zu reden war sinnlos, diewollen aus früheren jahren ihr geld, auch wenn es uns das genick brechen wird. stundungen? --> nein.

wer hat noch tipps zu dieser situation?
bin für jeden tipp dankbar.

seid herzlich gegrüsst

seabird

Guten Morgen!

mein mann und ich, wir wollen uns gegenseitig helfen…

Das ist mehr als „die halbe Miete“. Dann kann schon nicht mehr so schrecklich viel passieren.

  • pfändungen, bürgschaften etc. sind keine da.

Sehr gut!

  • die banken machen aber mächtig druck auf die kredite. Mit Banken bzw. deren Rechtsabteilungen kann man reden. So lange Aussicht auf Besserung und Geld besteht, haben Banken kein Interesse an der Insolvenz ihrer Kunden.
  • kann mein gehalt in einem solchen fall mit betroffen sein?

Nein! Jedenfalls kann Dich keiner zwingen. Du zahlst freiwillig, um Deinem Mann zu helfen. Unterschreibe aber unter keinen Umständen irgendwelche Bürgschaften!

  • ich habe in paar schöne wertvolle alte möbel mitgebracht.
    die gehören mir. können die ebenfalls betroffen sein?
  • kann es sein, dass wir die verkaufen müssen?

Dein Eigentum ist in keiner Weise betroffen. Es sei denn, Du verkaufst freiwillig, um mit dem Geld Deinem Mann zu helfen.

  • wir haben zwei kids und wg. office eine 5-zimmerwohnung.
    kann man uns zwingen umzuziehen in kleinwohnung?

Nein!

wir haben zwei autos, immer auf mich zugelassen und von mir
geleast? können diese „betroffen“ sein?

Nein! Jedenfalls nicht, so lange Ihr den Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Am schlimmsten ist das FA? Mit denen zu reden war sinnlos,
diewollen aus früheren jahren ihr geld, auch wenn es uns das
genick brechen wird. stundungen? --> nein.

Öffentliche Kassen sind immer hartleibig. Man muß dem FA schriftlich und im persönlichen Gespräch verdeutlichen, daß mit der Eintreibung der Steuern die Existenz akut gefährdet ist. Manchmal ist es hilfreich, wenn ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht solche Verhandlungen führt.
Es kann trotzdem passieren, daß man wegen der Forderungen des FA in die Insolvenz muß. Dann sehen natürlich auch alle anderen Gläubiger kein Geld mehr.

So schlimm das alles dann auch ist, ist es nicht das Ende der Existenz und die Familie muß nicht bei Wasser und Brot unter der Brücke darben. Dein Mann kann auch während des Inso-Verfahrens weiter als Freelancer arbeiten und zum angemessenen Familieneinkommen beitragen. Die Zeit geht vorüber und nach 6 Jahren sind per Restschuldbefreiung alle Schulden weg. Wenn man einen vernünftigen Inso-Verwalter hat (der ist nicht als Gegner zu behandeln und anzusehen!), seid Ihr keineswegs dauernd mit der Insolvenz konfrontiert. Das Leben läuft weiter und mit etwas Geschick nicht einmal schlecht. Hauptsache Ihr haltet nach außen zusammen wie Pech und Schwefel.

Gruß
Wolfgang

Hallo, noch einmal, alles was auf Dich läuft ist SICHER! (Gehalt, Autos, alte Möbel, Konto etc.). Zum Umzug könnte Euch allenfalls das Sozialamt zwingen, wenn Ihr Sozialhilfe beziehen müsst und „zu groß“ wohnt bzw. der Vermieter, wenn Ihr mit der Miete in Rückstand kommt (Räumungsklage - das dauert)…
Ingeborg

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