Hallo zusammen,
Hallo!
In wie weit kann Einkommen und Vermögen des Ehepartners
hierbei „in Mitleidenschaft“ gezogen werden?
Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dabei gibt es gemeinsames Eigentum, das also während der Ehe erworben wurde. An das Einkommen und das in die Ehe gebrachte Vermögen des von der Insolvenz nicht betroffenen Ehepartners kommt keiner heran. Ich hoffe, Ihr habt getrennte Konten. Falls nicht, muß das Montag früh die erste Tat sein.
Beim gemeinsamen Eigentum muß man über Tisch, Bett, Stuhl, Fernseher nicht reden. Gebrauchte Sachen geringen Werts, darüber hinaus im gemeinsamen Eigentum, will keiner verwerten und bei Dingen, die zur Lebensführung gebraucht werden, ist dies auch nicht zulässig. Aber größere Vermögenswerte sind von Belang, z. B. ein Grundstück und/oder ein Haus. Nun hast Du nichts davon gesagt, ob Ihr eine Immobilie besitzt und ob dabei Vorsorge für den Katastrophenfall getroffen wurde. Insbesondere weiß ich nicht, ob Du irgendwann eine Bürgschaft für Kredite des Geschäfts Deines Mannes unterschrieben hast. Das wäre jetzt ein höchst ärgerlicher Fall.
Wenn Du etwas mehr erzählst, läßt sich mehr sagen.
Übrigens: Eine Insolvenz wünscht man sich i. a. nicht. Richtig angefaßt, mit einem zuverlässigen Ehepartner an der Seite, das Ganze im gesetzlichen Güterstand, läßt sich einer Insolvenz sogar etwas Gutes abgewinnen. Neben einem Crash-Kursus mit viel Erfahrung, wie man es nicht macht, ist man nämlich absehbar alle möglichen drückenden Schulden los und hat durchaus die Perspektive, wieder selbständig tätig zu sein. Und das macht man dann ohne die Fehler, die zur Insolvenz führten. Was waren die Ursachen? Ohne Eigenkapital eine Bank bemüht? Kein tragfähiges Geschäfts- und Vertriebskonzept? Soz.-Vers.-Beiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt?
Die meisten Gläubiger wissen genau, daß sie im Fall der Insolvenz nichts mehr zu erwarten haben. Man trifft deshalb auf sehr weitgehende Gesprächs- und Vergleichsbereitschaft (außer bei öffentlichen Kassen). Den Leuten ist ein geringer Vergleichsbetrag lieber, als lange zu warten, um letztlich überhaupt nichts mehr zu bekommen. Wurde in dieser Richtung schon etwas unternommen, falls das Inso-Verfahren abgewendet werden soll?
Gruß
Wolfgang