Hallo Experten,
folgender Fall aus dem Bekanntenkreis: 1981 ist mein Bekannter durch Tod seiner Mutter Mitglied der Erbengemeinschaft am elterlichen Haus geworden. Das Haus wurde weiterhin von seinem Vater bewohnt. Im Jahre 2000 wurde das Haus verkauft und die Erben ausbezahlt. In der Zwischenzeit (1998) hatte mein Freund geheiratet - eine Ehe die zur Zeit auseinandergeht. Normaler Güterstand, kein Ehevertrag.
Frage: Hat die zuküftige Ex einen Anspruch auf dieses Geld?
Gruß
Stefan
Der Zugewinn oder Zuwachs des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens wird im Falle einer Scheidung geteilt.
Zum Zugewinn zählen auch Gewinne oder Schmerzensgelder.
Erbschaften oder Schenkungen hingegen müssen bei einer Trennung nicht aufgeteilt werden, sondern gehören nur demjenigen, der sie tatsächlich erhalten hat.
Aber dein Bekannter hat ja gar nicht während der Ehe geerbt, sondern das Vermögen mit in die Ehe gebracht.
Wichtig ist der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Dies bestimmt das Anfangsvermögen mit.
Evtl. Wertsteigerungen des Hauses zwischen Eheschließung und Verkauf des Hauses müssen sicherlich geteilt werden.
Gruß Norbert
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