Eheliches Gebrauchseigentum u. Ersparnisse?

Ein Ehepaar vereinbart im Ehevertrag ausdrücklich Gütertrennung, sprich alle vermögensgegenstände werden ausdrücklich getrennt. Was fällt dann aber genau unter „eheliches Gebrauchseigentum u. eheliche Ersparnisse“? Habe zufällig auf eine österreichische Website geschaut, weil es dort ausführlich erklärt schien (so anders kann das Recht doch nicht sein?):
http://www.innsbruck.at/io30/browse/webseiten/conten…

Mich irritiert: „Erst im Falle einer Auflösung der Ehe werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.
eheliches Gebrauchsvermögen:
Das sind alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten:
◦Hausrat und Ehewohnung
◦gemeinsames Auto, aber auch Zweitwohnung
◦Luxusgüter (z.B. Segelyacht, Reitpferd)
◦Rechte (z.B. Anwartsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum)“

Also: der Mann kauft sich von seinem Vermögen ein Auto, ist bei Kauf und Fahrzeugbrief allein als Halter eingetragen, ist Versicherungsnehmer, zahlt Versicheurng und Steuer usw. Da man ja verheiratet ist, kann die Frau natürlich auch damit fahren. Wird es jetzt automatisch zu „ehelichem Gebrauchsvermögen“?
Gleiches mit der „Ehewohnung“, die der Mann kurz nach der Hochzeit von seinem Vermögen kauft und die natürlich später beide bewohnen. Ist das jetzt alles eheliches Eigentum und wird 50/50 geteilt?

Welchen Sinn hätte dann überhaupt noch die Gütertrennung? Muß man seiner Frau während der Ehe die Nutzung aller eigenen Dinge verbieten (wäre ja absurd) oder habe ich das jetzt irgendwie falsch verstanden?

kennt sich hier niemand mit dem deutschen Güterrecht aus???