Eheliches Kind aus Erbfolge nehmen?

Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage:

Wenn man von seiner Ehefrau im gegenseitigen Einverständnis räumlich getrennt lebt, und die Frau zwischenzeitlich von jemand anderen ein Kind bekommt, dann ist das Kind ehelich. Soweit ich weiß hat der Ehemann ein Einspruchsrecht von drei Jahren.

Wenn man diesen Einspruch aber nicht einlegt hat und sich später Scheiden lässt, dann ist man offiziell der amtliche Vater.

Was könnte man dann noch tun um nicht für das Kind verantwortlich zu sein - oder gar Eigentum vererben zu müssen?

Danke für Eure Tipps
Kai

Noch ein paar Fragen zum Verständnis.
Hallo

Soweit ich weiß hat der Ehemann ein Einspruchsrecht von drei
Jahren.

Wenn man diesen Einspruch aber nicht einlegt hat …

Wieso hat man dies denn nicht getan?

Was könnte man dann noch tun um nicht für das Kind
verantwortlich zu sein - oder gar Eigentum vererben zu müssen?

Hat ‚man‘ die ganzen 3 oder mehr Jahre nichts mit dem Kind zu tun gehabt? Keine Beziehung zu dem Kind aufgebaut?

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

ab wann wusste der Vater, dass er nicht der biologische Vater ist? Ab diesem Zeitpunkt hat er ZWEI Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Also wenn das Kind 14 Jahre alt ist durfte er keine Zweifel an der Vaterschaft haben, als das Kind jünger als 12 Jahre war.

Die Erbfolge dürfte für diesen Vater das kleinste Problem sein. Klingt zwar zynisch, aber doch ist es Realität - er sieht nicht mehr, wer erbt.

Dem Vater droht viel schlimmeres Ungemach. Er wird unterhaltspflichtig, wenn er nicht rechtzeitig innerhalb von ZWEI Jahren die Vaterschaft anfechtet!! Dazu muss er nicht geschieden sein oder dazu muss es auch keinen Scheidungsantrag geben. Der Vater kann sogar weiter mit seiner Ehefrau leben - aber er muss die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten.

Das muss juristisch haltbar gemacht werden und nicht mit einem gegenseitig unterschriebenen Schreiben der Eheleute.

Hierzu ein Fall aus der Realität. Er ging vor einiger Zeit durch die Presse:
Ehefrau bekommt Kind von einem anderem Mann. Alle wissen es, auch das Jugendamt, dass der (noch) Ehemann nicht der biologische Vater ist. Dem Jugendamt wurde es von der Kindesmutter und dem Noch-Ehemann offiziell mitgeteilt. Einige Zeit später trennt sich die Ehefrau vom Vater des Kindes.

Jugendamt verlangt vom (inzwischen) rechtlichen Vater den Unterhaltsvorschuss zurück, den es für das Kind bezahlt. Ex-Ehemann verweigert, schließlich weiß Jugendamt ja schon seit vielen Jahren, dass er nicht der Vater ist.

Sache ging vor Gericht: Ex-Ehemann hat verloren. Da er nicht juristisch gegen die Vaterschaft vorging, hat er sie stillschweigend anerkannt und ist Zahlungspflichtig für Kindesunterhalt.

Nebenbei: der Zahlkuckucksvater sieht das Kind nicht mal und hat kein Umgangsrecht. Vielleicht weil er ja nicht der biologische Vater ist?

Also Kai, der Ehemann sollte auf jeden Fall Einspruch einlegen.

In meiner Familie gibt es z. Zt. einen ähnlichen Fall. Das Ehepaar lebt schon einige Monate getrennt. Sie lernt einen anderen Mann kennen und wird schwanger. Scheidung ist noch nicht eingereicht, da das Trennungsjahr noch nicht rum ist.

Der biologische Vater und die Mutter wollen alles korrekt machen und dem Ehemann das Kind nicht unterschieben. Der Ehemann meint aber, er kann schikanieren und verweigert die Unterschrift zur Aberkennung der Vaterschaft um ein teueres gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Nun, er wird wahrscheinlich ganz schnell unterschreiben, wenn er das erste Mal Unterhalt für Mutter und Kind bezahlen muss. Vermutlich wird das auch die vom Ehemann verzögerte Scheidung beschleunigen.

Gruß
Ingrid

Allerding

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Hallo,

wie meine Vorposter schon geschrieben haben, ist die Erbfolge das geringste Problem.

Die Unterhaltsverpflichtung wäre hier das grössere Problem…

Einzige Möglichkeit nachdem die Einspruchsfrist versäumt wurde wäre eine Adoption des Kindes durch den leiblichen Vater.

grüsse
dragonkidd

Hallo

Soweit ich weiß hat der Ehemann ein Einspruchsrecht von drei
Jahren.

Wenn man diesen Einspruch aber nicht einlegt hat …

Wieso hat man dies denn nicht getan?

Spielt das Warum eine Rolle? Nun vielleicht hatte man sich solche Konsequenzen nicht vorstellen können. Aufrgund der räumlichen Trennung hat man es vielleicht gar nicht mitbekommen oder sich nicht für Interessiert …

Was könnte man dann noch tun um nicht für das Kind
verantwortlich zu sein - oder gar Eigentum vererben zu müssen?

Hat ‚man‘ die ganzen 3 oder mehr Jahre nichts mit dem Kind zu
tun gehabt? Keine Beziehung zu dem Kind aufgebaut?

Nein, in dem Beispiel könnte man über viele Jahre und in unterschiedlichen Ländern getrennt gelebt haben. 10 Jahre später (bei der Scheidung) könnte man mitgeteilt bekommen das man ein eheliches Kind hat und verantwortlich ist …

Viele Grüße
Simsy

Hallo Ingrid …

ab wann wusste der Vater, dass er nicht der biologische Vater
ist? Ab diesem Zeitpunkt hat er ZWEI Jahre Zeit, die
Vaterschaft anzufechten. Also wenn das Kind 14 Jahre alt ist
durfte er keine Zweifel an der Vaterschaft haben, als das Kind
jünger als 12 Jahre war.

Aufgrund der räumlichen Trennung und neuer Beziehungen beider Ehepartner ist klar wer der Vater ist. Da gibt es kein Problem. Aber die zwei Jahre Frist wurden nicht eingehalten weil man von dieser Regelung nichts wußte und sich die Konsequenzen nicht vorstellen konnte.

Die Erbfolge dürfte für diesen Vater das kleinste Problem
sein. Klingt zwar zynisch, aber doch ist es Realität - er
sieht nicht mehr, wer erbt.

Dem Vater droht viel schlimmeres Ungemach. Er wird
unterhaltspflichtig, wenn er nicht rechtzeitig innerhalb von
ZWEI Jahren die Vaterschaft anfechtet!! Dazu muss er nicht
geschieden sein oder dazu muss es auch keinen Scheidungsantrag
geben. Der Vater kann sogar weiter mit seiner Ehefrau leben -
aber er muss die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren
anfechten.

Angenommen die Scheidung ist (nach 10 harmonischen Jahren in denen man sich nur zwei oder drei mal zufällig gesehen hat :wink: durch und die Ehepartner haben keine Probleme wegen Unterhalt. Man handelt nach Ehre und weiß wer wofür veantwortlich ist. Kurz: die Ehefrau stellt keine Ansprüche, das Kind ist bereits 13 und Probleme dieser Art stellen sich zunächst nicht (höchsten nach einem Unfall?).

Also Kai, der Ehemann sollte auf jeden Fall Einspruch
einlegen.

Aber was könnte er tun wenn er den Einspruch verpasst hat und Jahre vergangen sind?

Was wenn die EX-Frau noch immer mit dem Vater des Kindes zusammenlebt, er aber ein unzurechnunsgfähiger englischer Junkie ist der denkt nach englischen Recht wäre alles klar. Er braucht keine amtlichen Bestätigungen und wäre viel zu träge um welche zu veranlassen?

Alles Gute
Kai

Hallo Dragonkidd,
die EINZIGE Möglichkeit wäre eine Adoption? Aber wenn der echte Vater eine Schnarchnase ist und nicht mal sein eigenes Leben geregelt bekommt?

Alles Gute
Kai

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Hallo,

das Problem dürfte hier sein, dass der Vater wußte, dass es das Kind gibt.
Wenn er erst vor einem Jahr erfahren hat, dass die getrenntlebende Nochehefrau ein Kind hat, könnte er die Vaterschaft noch anfechten. Oder wenn ihm während der Ehe das Kind „untergeschoben“ wurde, könnte er auch anfechten. Selbst wenn das Kind schon vierzig Jahre (oder noch älter) alt ist.

Prinzipiell könnten alle drei Beteiligten (also Mutter, Ehemann und Bio-Vater) die Vaterschaft vermutlich schon rechtlich klären lassen.

Aber was ist, wenn die Ehefrau und der Kindesvater erst durch den Klärungsversuch auf die Idee kommen, dass der Ehemann ja unterhaltspflichtig ist? Man also schlafende Hunde weckt? Muss nicht sein, kann sein. Hier winkt viel Geld für die Eltern des Kindes und Geld tötet oft eine Freundschaft. Deine Bemerkung in Richtung Junkie usw. lässt obiges Ergebnis mit den aufgeweckten Hunden befürchten.

Selbst wenn es bei der „Ehre“ bleibt, kann es irgendwann zu Forderungen kommen, die keiner will. Beispielsweise die Eltern verarmen (arbeitslos, krank usw). Die Sozialbehörden interessiert die Ehre nicht.

Die Eltern trennen sich. Und das Kind bekommt keinen Ausbildungsplatz o. ä. und benötigt Unterhalt, den die Mutter nicht leisten kann und der Vater ist in England „untergetaucht“. Der rechtliche Vater ist dann dran.

Inwieweit das Kind das Recht hat die Vaterschaft zu klären, ist eine andere Frage - da ja hier der Vater stillschweigend seine Vaterschaft anerkannt hat.

Was steht eigentlich in der Geburtsurkunde des Kindes?

Dass der Ehemann nichts von der gesetzlichen Regelung wusste, nützt meist nichts. Es gibt ein Sprichwort: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
In der Schweiz kann man sich auf „Nach Ablauf der Frist wird eine Anfechtung zugelassen, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird“ berufen. Ob das hier in Deutschland möglich ist, müsste ein Anwalt klären.

Gruß
Ingrid

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Hai, Kai,

Kurz: die Ehefrau stellt keine Ansprüche, das Kind ist bereits
13 und Probleme dieser Art stellen sich zunächst nicht
(höchsten nach einem Unfall?).

hier ist das Problem nur, daß die Frau gar nicht keine Ansprüche in Bezug auf den Kindesunterhalt stellen kann, oder (verständlicher): der Exfrau gehört der Kindesunterhalt nicht, damit kann sie ihn nicht ablehnen/zurückweisen/was auch immer. Der Unterhalt gehört dem Kind und sobald irgendeine Behörde in die Sache verwickelt wird (Sozialamt, Jugendamt, weiß-der-Geier), dann holen die den Unterhalt stellvertretend für das Kind von Dir ab - auch rückwirkend…

Also Kai, der Ehemann sollte auf jeden Fall Einspruch
einlegen.

*nick*

Aber was könnte er tun wenn er den Einspruch verpasst hat und
Jahre vergangen sind?

Sich einen auf dem Gebiet bewanderten Anwalt suchen und zusehen, daß die Kuh vom Eis kommt - Unterhalt verjährt nicht…

Gruß
Sibylle

hier ist das Problem nur, daß die Frau gar nicht keine
Ansprüche in Bezug auf den Kindesunterhalt stellen kann, oder
(verständlicher): der Exfrau gehört der Kindesunterhalt nicht,
damit kann sie ihn nicht ablehnen/zurückweisen/was auch immer.
Der Unterhalt gehört dem Kind und sobald irgendeine Behörde in
die Sache verwickelt wird (Sozialamt, Jugendamt,
weiß-der-Geier), dann holen die den Unterhalt stellvertretend
für das Kind von Dir ab

Hallo,

da kann ich nur beipflichten - Unterhaltsgläubiger ist das Kind, das unabhängig von der Mutter irgendwann vielleicht einmal den Vater in Anspruch nimmt.

Ganz praktisch: Das Kind beantragt BAFöG und das Einkommen des Vaters ist anzugeben - und führt vielleicht zum Hinweis des BAFöG-Amtes, das Kind möchte sich doch bitte zunächst an den Vater halten.

Chrissie

Nanana - man könnte auch auf den Gedanken kommen, auch den „juristischen“ Vater als Schnarchnase zu bezeichnen…

Chrissie

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Hallo

Wieso hat man dies denn nicht getan?

Spielt das Warum eine Rolle?

Ein bisschen schon, jedenfalls vom menschlichen her.

Nein, in dem Beispiel könnte man über viele Jahre und in
unterschiedlichen Ländern getrennt gelebt haben. 10 Jahre
später (bei der Scheidung) könnte man mitgeteilt bekommen das
man ein eheliches Kind hat und verantwortlich ist …

Ach so.

Weißt du, jetzt kann man ‚man‘ schon wesentlich besser verstehen, und findet es auch sehr verständlich. Das war aber trotzdem überflüssig, denn leider kann ich dir auch keinen Tip geben außer einen sehr bewanderten Anwalt zu fragen.

Viele Grüße
Simsy

Angenommen der lebt schon seit über 20 Jahren in einem anderen Land - was kann der dazu wenn irgendwelche Gesetze im fernen Deutschland sein Leben regieren?

Das ganze Problem besteht ja nur wegen der Regulierungswut der Behörden in Deutschland.

mfg
Kai

Hallo,

Prinzipiell könnten alle drei Beteiligten (also Mutter,
Ehemann und Bio-Vater) die Vaterschaft vermutlich schon
rechtlich klären lassen.

Hallo Ingrid,
das mit dem rechtlichen klären sollte der Ehemann sicher tun. Hilft es, wenn beispielsweise in einer spanischen Geburtsurkunde der echte biologische Papa eingetragen ist? In Spanien fragt man nicht nach Ehelichkeit und das Kind trägt nach der Geburtsurkunde einen Doppelnamen zusammengesetzt aus dem Nachnamen des englischen Biopapas und dem (amgeheirateten) Nachnamen der Mutter.

Da es aber ein deutsches Kind mit einem deutschen Ausweise ist (weil es eine deutsche Mutter hat), ist deutsches Recht gültig.

Puhh, scheint recht verzwickt zu sein …

Theoretisch könnte der eheliche Vater wegen der schlechten Verhältnisse ja das Jugendamt einschalten und das alleinige Sorgerecht einklagen. Damit wäre es vermutlich möglich den Biologischen Papa dazu zu zwingen sich etwas zu bewegen.
Aber das kann auch nach hinten losgehen, was wenn der echte Papa am Ande noch das Sorgerecht bekommt :wink:

Alles Gute
Kai

Idee
Hallo

leider kann ich dir auch keinen Tip
geben außer einen sehr bewanderten Anwalt zu fragen.

Wenn man das machst, dann könnte man den mal fragen, ob man was damit erreichen kann, indem man sagt, die Ehe habe zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Realität, sondern nur noch auf dem Papier bestanden.

Man habe bereits schon länger getrennt gelebt.

Oder sowas.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Die Erbfolge dürfte für diesen Vater das kleinste Problem
sein. Klingt zwar zynisch, aber doch ist es Realität - er
sieht nicht mehr, wer erbt.

Aber wenn der Vater jemand anderen kennt, dem er gerne sein ganzes Hab und Gut vererben will? Ok, wenn es so weit ist, kriegt er es nicht mehr mit, aber vorher weiß er doch die ganze Zeit, dass es nicht geht.

Viele Grüße
Simsy

Das ganze Problem besteht ja nur wegen der Regulierungswut der
Behörden in Deutschland.

Zwei erwachsene Männer sind „Schnarchnasen“ und „bekommen ihr Leben nicht geregelt“ und Schuld daran ist die „Regulierungswut der Behörden in Deutschland“ ? Oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

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Ja, jeder lebt nach seiner Vorstellung glücklich und zufrieden (es gibt auch zufriedene Schnarchnasen :wink:. Alle Beteiligten sind sich einig, niemand stellt Ansprüche - alles bestens.

ABER: warum müssen sich die Behörden einmischen? Keiner der beteiligten lebt in Deutschland, das Kind ist nichtmal da geboren. Was können die Eltern dafür das man in Deutschland sogar Unterhalt zahlen müsste wenn die Mutter gar keinen will? Was können die Eltern dafür wenn man in Deutschland das Kind als ehelich erklärt obwohl völlg klar ist das dem nicht so ist und sogar in der Geburtsurkunde der richtige Vater eingetragen ist? Und was können die Eltern dafür das der deutsche Staat sogar noch reguliert, wenn es darum geht Besitz in einem anderemn Land aufzuteilen?

Muß man alle Gesetze kennen die in einem anderen Land herrschen, nur weil man da mal geboren wurde?

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Hallo,

ABER: warum müssen sich die Behörden einmischen?

Tun sie doch gar nicht.

Was können die Eltern dafür das man in Deutschland
sogar Unterhalt zahlen müsste wenn die Mutter gar keinen will?

Die Mutter will doch. Nur eben vom Staat. Und dass dann nachgefragt wird, warum die Allgemeinheit zahlen soll statt des gesetzlichen Vaters, ist doch wohl logisch.
Mit welchem Recht greift denn die Mutter in meine Tasche und nicht in die des gesetzlich Verantwortlichen? Das ist keine Regulierungswut, sondern Schutz für mich vor nichtbestehenden Ansprüchen.

Muß man alle Gesetze kennen die in einem anderen Land
herrschen, nur weil man da mal geboren wurde?

Nein. Nur, wenn man sich drauf beruft, sollte man sich eben schon schlau machen. Und nicht nur die Rosinen rauspicken und Ansprüche stellen.

Wohlgemerkt: Probleme gibt es überhaupt keine, solange die Mutter den Staat in Ruhe lässt. Bis dahin ist es ganz allein ihr Problem und den Staat kümmert es überhaupt nicht. Aber ab Antragstellung für Unterhalt ändert sich das - völlig zu recht.
Gruß
loderunner

Hallo,

ABER: warum müssen sich die Behörden einmischen?

Tun sie doch gar nicht.

Würden sie tun, wenn sie wüssten - allerspätestens beim Tod des amtlichen Vaters! Und darum geht es hier eigentlich.

Was können die Eltern dafür das man in Deutschland
sogar Unterhalt zahlen müsste wenn die Mutter gar keinen will?

Die Mutter will doch. Nur eben vom Staat. Und dass dann
nachgefragt wird, warum die Allgemeinheit zahlen soll statt
des gesetzlichen Vaters, ist doch wohl logisch.

Kennst du diese hier dargestellte Mutter??? Das ist Blödsinn. Stell Dir vor sie will nicht und wollte auch in der Vergangeheit nicht als sie noch in Deutschland lebte! Stell dir vor, weder sie noch der Vater hätten jemals irgendetwas von Staat genommen (aber unglaubliche Mengen an Steuern bezahlt)! Manche Leute regeln ihre Angelegenheiten friedlich miteinander und alleine …!

Muß man alle Gesetze kennen die in einem anderen Land
herrschen, nur weil man da mal geboren wurde?

Nein. Nur, wenn man sich drauf beruft, sollte man sich eben
schon schlau machen. Und nicht nur die Rosinen rauspicken und
Ansprüche stellen.

Wer pickt denn? Es geht doch darum Besitz selber und gerecht verteilen zu dürfen!

Wohlgemerkt: Probleme gibt es überhaupt keine, solange die
Mutter den Staat in Ruhe lässt. Bis dahin ist es ganz allein
ihr Problem und den Staat kümmert es überhaupt nicht. Aber ab
Antragstellung für Unterhalt ändert sich das - völlig zu
recht.

Und ab dem Tod des amtlichen Vaters!
mfg
Kai