Hallo,
ab wann wusste der Vater, dass er nicht der biologische Vater ist? Ab diesem Zeitpunkt hat er ZWEI Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Also wenn das Kind 14 Jahre alt ist durfte er keine Zweifel an der Vaterschaft haben, als das Kind jünger als 12 Jahre war.
Die Erbfolge dürfte für diesen Vater das kleinste Problem sein. Klingt zwar zynisch, aber doch ist es Realität - er sieht nicht mehr, wer erbt.
Dem Vater droht viel schlimmeres Ungemach. Er wird unterhaltspflichtig, wenn er nicht rechtzeitig innerhalb von ZWEI Jahren die Vaterschaft anfechtet!! Dazu muss er nicht geschieden sein oder dazu muss es auch keinen Scheidungsantrag geben. Der Vater kann sogar weiter mit seiner Ehefrau leben - aber er muss die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten.
Das muss juristisch haltbar gemacht werden und nicht mit einem gegenseitig unterschriebenen Schreiben der Eheleute.
Hierzu ein Fall aus der Realität. Er ging vor einiger Zeit durch die Presse:
Ehefrau bekommt Kind von einem anderem Mann. Alle wissen es, auch das Jugendamt, dass der (noch) Ehemann nicht der biologische Vater ist. Dem Jugendamt wurde es von der Kindesmutter und dem Noch-Ehemann offiziell mitgeteilt. Einige Zeit später trennt sich die Ehefrau vom Vater des Kindes.
Jugendamt verlangt vom (inzwischen) rechtlichen Vater den Unterhaltsvorschuss zurück, den es für das Kind bezahlt. Ex-Ehemann verweigert, schließlich weiß Jugendamt ja schon seit vielen Jahren, dass er nicht der Vater ist.
Sache ging vor Gericht: Ex-Ehemann hat verloren. Da er nicht juristisch gegen die Vaterschaft vorging, hat er sie stillschweigend anerkannt und ist Zahlungspflichtig für Kindesunterhalt.
Nebenbei: der Zahlkuckucksvater sieht das Kind nicht mal und hat kein Umgangsrecht. Vielleicht weil er ja nicht der biologische Vater ist?
Also Kai, der Ehemann sollte auf jeden Fall Einspruch einlegen.
In meiner Familie gibt es z. Zt. einen ähnlichen Fall. Das Ehepaar lebt schon einige Monate getrennt. Sie lernt einen anderen Mann kennen und wird schwanger. Scheidung ist noch nicht eingereicht, da das Trennungsjahr noch nicht rum ist.
Der biologische Vater und die Mutter wollen alles korrekt machen und dem Ehemann das Kind nicht unterschieben. Der Ehemann meint aber, er kann schikanieren und verweigert die Unterschrift zur Aberkennung der Vaterschaft um ein teueres gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Nun, er wird wahrscheinlich ganz schnell unterschreiben, wenn er das erste Mal Unterhalt für Mutter und Kind bezahlen muss. Vermutlich wird das auch die vom Ehemann verzögerte Scheidung beschleunigen.
Gruß
Ingrid
Allerding
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