Ehem. Beamtenanwärter: Wechsel von PKV in GKV

Hallo,
ein junger Mensch war im Erststudium über seine Eltern in der GKV mitversichert.
Danach machte dieser junge Mensch sich (berechtigte?) Hoffnungen auf einen Job im öffentlichen Dienst, wurde drei Jahre als Beamter auf Zeit von Vater Staat ausgebildet. Da in diesem Fall der Arbeitgeber keinen AG-Anteil zur GKV gezahlt hätte, dafür aber entsprechende Beihilfe im Krankheitsfall, hat der junge Mensch sich - wie fast alle Beamten - in der PKV versichert.
Nun muss der junge Mensch kurz vor Abschluss seiner Ausbildung feststellen, dass der AG definitiv keinen seiner Auszubildenden übernimmt. Weder als Beamtenanwärter noch als Angestellte. Da die Aussichten auf anderweitige Anstellungen obektiv sehr eingeschränkt sind, wird dem jungen Menschen wohl oder übel ab demnächst Arbeitslosigkeit nicht zu erspart bleiben. Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, da seinerzeit keine Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung zu leisten waren. Also augenscheinlich ein Fall für die Sozialhilfe, bzw für die Eltern.
Die Fragen sind nun:
a) Kommt der junge Mensch wieder in die GKV hinein, wenn er von seinen GKV-versicherten Eltern unterstützt wird ?
b) Evtl. als Student im Zweitstudium ?
c) Und sollte der junge Mensch den Lotto-Treffer landen und wider Erwarten doch einen Angestellten-Job ergattern, könnte er dann in die GKV wechseln ?

Für nützliche Tips schon vielen Dank im voraus.
Gruß
Karl

Hallo,
wenn der junge Mensch noch keine 24 Jahre alt ist kann er sich bei
seinen Eltern kostenlos familienversichern.
Als Schüler und Student geht das sogar bis zum 25 Lebensjahr (plus
evlt. Wehrdienst oder Zivildienst).
Für den Fall einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit kommt sofort per Gesetz eine eigene Mitgliedschaft in der GKV zustande.
Noch Fragen ?? - gerne !!

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Karl,

als krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder über Hartz IV (das ist keine Sozialhilfe).

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler