Mir wurde ein ehem Noteinsatzfahrzeug ( Rettungswagen ) angeboten. der hat allerdings noch die Signalanlage drauf ( Blaulicht und sirene ) Jetzt meine Frage darf mit so als privatperson rumfahren ( Natürlich ausgeschaltet )??? mir wurde mal gesagt wenn sie funktionstüchtig ist ist das verboten! aber wenn sie nicht funktionstüchtig darf man so fahren!!
kann mir jemand was genaueres drüber sagen???
danke
Hallo!
Mir wurde ein ehem Noteinsatzfahrzeug ( Rettungswagen )
angeboten. der hat allerdings noch die Signalanlage drauf (
Blaulicht und sirene ) Jetzt meine Frage darf mit so als
privatperson rumfahren ( Natürlich ausgeschaltet )??? mir
wurde mal gesagt wenn sie funktionstüchtig ist ist das
verboten! aber wenn sie nicht funktionstüchtig darf man so
fahren!!
So lange die Aufbauten nur zu Dokumentationszwecken des Einsatzes als Rettungswagen und der Authentizität [furchtbares Wort…] dienen, darfste sie dran haben. Sie dürfen auch noch funktionieren. Aber eben nur für Ausstellungen, Treffen, etc pp. Ggf sollteste irgendwo nen Hauptschalter dafür unterbringen.
Soll das Fahrzeug dagegen ein reines Alltagsfahrzeug werden, sollte alles „auf Serie“ zurückgebaut werden: Aufschriften entfernen (wie „Polizei“, „Feuerwehr“, etc) oder anderweitig unkenntlich machen u die Signalanlagen entfernen.
So kenne ich es bei ehemaligen DDR-Rettungsfahrzeugen.
kann mir jemand was genaueres drüber sagen???
danke
Gruss
Mutschy
PS: Ein paar „!“ u „?“ weniger würden dein Posting viel besser lesbar machen…
Hallo,
wenn du das Fahrzeug regelmäßig nutzen willst,so sind die Blaulichter abzudecken und die Schriftzüge zu entfernen.
Sofern es sich um ein historisches Fahrzeug handelt,kannst du das
Fahreug so belassen,darfst es allerdings nur zu und von „Sammlertreffen“
und Ausstellungen benutzen.
mfg