Hallo!
Nein, so stimmt das nicht.
zwar gab es, insbesondere kurz nach dem Mauerbau, Unterstützung/Wohlwollen/Nichtbehinderung für die vielen freiwilligen Fluchthelfer, die z.B. von Berlin aus Tunnel bauten.
Die späteren kommerziellen Fluchthelfer (die sich bezahlen ließen !) wurden offiziell abgelehnt und über eine stillschweigende Unterstützung ist mir nichts bekannt.
Und nach 1972 (Entspannung, Reisevereinbarungen) war es der Regierung gar nicht gelegen, wenn es zu Fluchthilfe kam. Man wollte die Grenze ja mit Vereinbarungen durchlässiger machen und die Teilung für die Menschen mind. für Reisemöglichkeiten zu Besuchen aufheben.
Fluchthilfe und das darauf folgende „Gejammer“ der DDR über Verletzungen des Transitabkommens auf den Autobahnen und die Furcht, es könnte wieder zu Einschränkungen kommen, führte dazu das offiziell die Fluchthilfe verurteilt wurde. Es wurden sogar Ermittlungen gegen Fluchthelfer durchgeführt (zwar mehr zum Wahren des Scheins, aber immerhin) . Verurteilungen gab es meiner Erinnerung nach nicht.
Hier hat es eine Arbeit über das Thema:
Marion Detjen. Ein Loch in der Mauer: Die Geschichte der Fluchthilfe im geteilten Deutschland 1961-1989. München: Siedler Verlag, 2005. 475 S. ISBN 978-3-88680-834-2.
MfG
duck313