Hallo an die Experten,
ich bin mir im klaren, dass ich eine oftmals gestellte Frage erneut ausgrabe, allerdings habe ich das Konzept nach wie vor nicht verstanden. Nun zum Fall:
VN war Arbeitgeber von 01.11.2000 bis zu dem Ausscheiden des AN (im Folgenden „sie“) aus dem Unternehmen.
Danach hat sie diesen Versicherungsvertrag privat fortgeführt, somit war sie VN vom 20.08.2001 (also wurde nur eine Rate vom AG als VN eingezahlt).
Sie zahlte jährlich und zwar den Betrag i. H. v. 630 €.
Nun möchte sie diese LV kündigen oder an jmd überschreiben. Ich habe hier im Forum eine Meinung von cooler gelesen, welche besagt, dass die privat getragenen Beträge ausgezahlt (?) werden können, nicht jedoch der Anteil den der AG geleistet hat.
!„Hallo,
rein rechtlich verhält es sich wie folgt:
Alles was mit Beschäfigungszeiten (als AN) zusammenhängt, bekommst du erst ab 60 J…
Alles was mit deinen eigenen Beiträgen zusammenhängt, kannst du beanspruchen!“!
Dann habe ich auf der anderen Seite mehrfach gelesen, dass eine ehemalige Direktversicherung in keinem Fall vor der Zeit Rückgekauft werden kann. (Wofür stehen denn dann Rückkaufwerte in der Police?)
Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar…
Weiterhin habe ich diesen, für sie zwar nicht relevanten da nicht Hartz IV, aber dennoch indizbelasteten Hinweis gefunden
!„Der arbeitgeberfinanzierte Teil einer ehemaligen Direktversicherung ist vor der Verwertung geschützt. Der arbeitnehmerfinanzierte Teil kann vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Es würde eine Teilkündigung vorgenommen. Somit kann der Versicherungsnehmer diesen Teil des Rückkaufswertes zum Unterhalt verwerten. Inwiefern die Arbeitsagenturen diese Verträge jedoch prüfen, ist zur Zeit noch unklar.“!
Vielen herzlichen dank!