Ehemalige Direktversicherung - kündigen

Hallo an die Experten,

ich bin mir im klaren, dass ich eine oftmals gestellte Frage erneut ausgrabe, allerdings habe ich das Konzept nach wie vor nicht verstanden. Nun zum Fall:

VN war Arbeitgeber von 01.11.2000 bis zu dem Ausscheiden des AN (im Folgenden „sie“) aus dem Unternehmen.

Danach hat sie diesen Versicherungsvertrag privat fortgeführt, somit war sie VN vom 20.08.2001 (also wurde nur eine Rate vom AG als VN eingezahlt).

Sie zahlte jährlich und zwar den Betrag i. H. v. 630 €.

Nun möchte sie diese LV kündigen oder an jmd überschreiben. Ich habe hier im Forum eine Meinung von cooler gelesen, welche besagt, dass die privat getragenen Beträge ausgezahlt (?) werden können, nicht jedoch der Anteil den der AG geleistet hat.

!„Hallo,
rein rechtlich verhält es sich wie folgt:
Alles was mit Beschäfigungszeiten (als AN) zusammenhängt, bekommst du erst ab 60 J…
Alles was mit deinen eigenen Beiträgen zusammenhängt, kannst du beanspruchen!“!

Dann habe ich auf der anderen Seite mehrfach gelesen, dass eine ehemalige Direktversicherung in keinem Fall vor der Zeit Rückgekauft werden kann. (Wofür stehen denn dann Rückkaufwerte in der Police?)

Über eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar…

Weiterhin habe ich diesen, für sie zwar nicht relevanten da nicht Hartz IV, aber dennoch indizbelasteten Hinweis gefunden

!„Der arbeitgeberfinanzierte Teil einer ehemaligen Direktversicherung ist vor der Verwertung geschützt. Der arbeitnehmerfinanzierte Teil kann vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Es würde eine Teilkündigung vorgenommen. Somit kann der Versicherungsnehmer diesen Teil des Rückkaufswertes zum Unterhalt verwerten. Inwiefern die Arbeitsagenturen diese Verträge jedoch prüfen, ist zur Zeit noch unklar.“!

Vielen herzlichen dank!

Ich denke, ich habe mir die Frage selbst beantwortet:

Arbeitgeberleistungen sind nicht Rückkauffähig, Eigenleistungen hingegen schon. Habe diverse Rechtssprechungen gelesen und bin immer wieder auf die explizite Nennung von Arbeitgeberleistungen gestoßen.

Vgl.: Bitte um Bestätigung oder Korrektur, wenn jemand etw…

ja, Kündigung und Rückkauf sind in der Kapitallebensversicherung im Prinzip das gleiche.

Welchen Hintergrund hat die Frage ? Jede Kündigung ist mit einem finanziellen Verlust verbunden.

Ja, dass es annähernd das Gleiche ist ist mir bewusst. Mir geht es darum, ob der Anteil, den der ehemalige AN nach Übernahme der Direktversicherung vom AG weiterhin selbst eingezahlt hat ausgezahlt werden kann.

Dass es mit Verlusten einhergeht ist ok, da nicht zwingend eine Kündigung sondern auch eine Übertragung des VN auf eine andere Person oder eine Beleihung wünschenswert ist. Ziel ist es, Eigenkapital für eine weitere Person zu schaffen.

Jedoch ist die rechtliche Lage für mich prinzipiell unklar, da es einerseits stets heißt, eine ehemalige Direktversicherung kann nicht verwendet werden, andererseits beziehen sich die Aussagen stehts auf die Leistungen welche der AG gebracht hat und nicht auf die Eigenleistung.

Hoffe es wurde jetzt etwas klarer. Danke dennoch für den Beitrag.