Ehemalige Direktversicherung- Übertragung

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich schlage mich schon seit geraumer Zeit mit einer Frage herum und komme einfach nicht auf eine eindeutige Antwort:

Kann eine nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers auf diesen übertragene Direktversicherung(altes Steuerrecht vor 2005) auf eine andere Privatperson übertragen werden (Also auf jemand anderen als einen neuen Arbeitgeber), wenn lediglich vertraglich unverfallbare Anwartschaften bestehen?

Eigentlich müßte das doch gehen, da bei vertraglicher Unverfallbarkeit die Verfügungsbeschränkungen des BetrAVG nicht greifen.

Aber: Hat das steuerliche Auswirkungen? Evtl. rückwirkend auf die Vorteile der Pauschalbesteuerung?

Nach den Steuerrichtlinien schadet eine Übertragung auf den ehemaligen ARbeitnehmer nicht rückwirkend, unabhängig davon, ob er sie privat weiterführt, auf einen neuen AG überträgt oder kündigt.
Aber wie ist das bei einer Weiterübertragung auf einen anderen als den neuen Arbeitgeber?

FAlls es geht, wie funktioniert das dann mit den Sozialversicherungsbeiträgen in der Leistungsphase? Muss diese dann der neue Versicherungsnehmer zahlen, obwohl er die Ansprüche nie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erworben hat?

Wär wirklich super, wenn mir hier jemand ein oder vielleicht auch zwei :wink: Tipps geben könnte, wie ich hier weiterkomme.

Vielen Dank schon mal

Gruß

Sarah

Kann eine nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers auf diesen
übertragene Direktversicherung(altes Steuerrecht vor 2005) auf
eine andere Privatperson übertragen werden (Also auf jemand
anderen als einen neuen Arbeitgeber), wenn lediglich
vertraglich unverfallbare Anwartschaften bestehen?

Nein, der Versciherungsnehmer kann nur ein Arbeitgeber oder die versicherte Person sein. Wenn Du uns verrätst,w as Du mit dieser Übertrgaung bezweckst, kann man dir vielleicht einen anderen Rat geben.

Eigentlich müßte das doch gehen, da bei vertraglicher

Was hätte das dann noch mit „betrieblicher Altersvorsorge“ zu tun ?

Wär wirklich super, wenn mir hier jemand ein oder vielleicht
auch zwei :wink: Tipps geben könnte, wie ich hier weiterkomme.

Erzähl mal die ganze Geschichte, damit wir verstehen worum es geht.

Hi,

vielen Dank schon mal für die Antwort!

Eigentlich müßte das doch gehen, da bei vertraglicher

Was hätte das dann noch mit „betrieblicher Altersvorsorge“ zu
tun ?

Nix. Aber ich dacht vielleicht gehts ja doch irgendwie, weil ehemaliger AN und andere Person das wollen???

Wenn Du uns verrätst,was Du mit
dieser Übertrgung bezweckst, kann man dir vielleicht einen
anderen Rat geben.

Was genau dahinter steckt weiß ich auch nicht. Bin das selbst wie folgt gefragt worden:

„VP arbeitet in Firma seines Bruders, Firma wird jetzt verkauft. VP scheidet aus. Versicherung läuft weiter, Bruder zahlt auch noch. Jetzt will Bruder nicht mehr zahlen. Kann alter AG mit Zustimmung des AN Versicherung übernehmen? Steuerunschädlich?“

Werd daraus selbst nicht ganz schlau. Weiß nur, dass der VP in der Versorgungszusage sofortige Unverfallbarkeit zugesichert wurde und vereinbart wurde, dass bei Ausscheiden die Versicherung auf die VP übertragen wird.

Da die VP ausgeschieden ist, wird diese deshalb nun VN. WArum die Versicherung jetzt auf den ehemaligen AG-Bruder übertragen werden soll - Keine Ahnung?
Vielleicht, weil der die Beiträge gezahlt hat (auch noch nach dem Ausscheiden).

Habe übrigens noch ein anderes Beispiel: In diesem Fall bestehen allerdings unverfallbare Anwartschaften und die Versicherungsnehmereigenschaft soll nun von der ausgeschiedenen VP auf eine andere Person entgeltlich übertragen werden. Das Bezugsrecht allerdings nicht (geht ja auch nicht, da in diesem Fall die VErfügungsbeschräkungen des BetrAVG greifen). Was das soll frag ich mich noch viel mehr!

Habt Ihr eine Idee?

Vielen vielen Dank schon mal. Bin echt schon am verzweifeln!! Frag mich echt auf was für Ideen die Leute noch kommen.

Gruß
Sarah

Nix. Aber ich dacht vielleicht gehts ja doch irgendwie, weil
ehemaliger AN und andere Person das wollen???

Wollen kann man viel, wenn einem das Betriebsrentengesetz egal ist.

Habt Ihr eine Idee?

Ich würde mal die Gesellschaft fragen, bei der die Versicherung besteht. Wie sollen wir hier Möglichkeiten benennen, wenn wir nicht erfahren, welche Absichten dahinterstehen ?

Frag mich echt auf was für Ideen die Leute noch kommen.

Frag ich micht auch. Aber wieso schlägst Du Dich mit sowas rum und schickst die Leute nicht zu denen, bei denen die Verträge bestehen ?