Ergebnis eines Spaziergangs sei folgende Geschichte:
A dappt durch die Walachei und sieht in einer Ackerfurche
einen Granitstein 15x15x80cm oder so liegen…
Man kann wohl davon ausgehen, dass das mal ein Grenzstein WAR,
im Acker „flaggend“ aber sicher keine GrenzFUNKTION mehr hat…
Fragen zum Recht:
darf A einen Lesestein von einem Acker mitnehmen (sich aneignen)?
Ergebnis eines Spaziergangs sei folgende Geschichte:
A dappt durch die Walachei und sieht in einer Ackerfurche
einen Granitstein 15x15x80cm oder so liegen…
Man kann wohl davon ausgehen, dass das mal ein Grenzstein WAR,
im Acker „flaggend“ aber sicher keine GrenzFUNKTION mehr
hat…
falsch. Nutzungsgrenzen müssen keine Grundstücksgrenzen sein, oder umgekehrt. Nur, weil du keine Grenzen erkennst, können (und sind oftmals auch) Grenzen vorhanden.
Fragen zum Recht:
darf A einen Lesestein von einem Acker mitnehmen (sich
aneignen)?
(um das Terarrium zu zieren, den Gartenteich zu befestigen, Kakteen zu pflanzen, was weiss ich…)
oder ist das genau genommen Diebstahl, den nur keiner juckt?
§274 trifft wohl nicht zu, Diebstahl bleibt es wohl.
ist das bei so nem o.g. ex-Grenzstein anders?
Nur, weil er schief rumsteht, kann (wird?) es noch immer ein Grenzstein sein. Bei einer Auf- oder Einmessung eines anderen Punktes, kann dieser Grenzstein dann auch wieder richtig hingesetzt werden. Gerade in der LW passiert es oft, dass durch Landwirtschaftliche Geräte Grenzsteine verschoben werden.
kommt da noch „Grenz-Schinderei“ oder sowas dazu?
das nicht.
-> wo steht’n sowas?
Ein Ding, was einem nicht gehört, wird mitgenommen. Das nennt man …?
Gruß
PS: ich bin kein Anwalt, habe aber mit obigen Schilderungen eher häufig zu tun.
Ergebnis eines Spaziergangs sei folgende Geschichte:
A dappt durch die Walachei und sieht in einer Ackerfurche
einen Granitstein 15x15x80cm oder so liegen…
hmmm… ich denke, dass das eine Frage an einen rumänischen Rechtskundigen wäre.
Zur Einordnung, ob es sich um einen Grenzstein handelt: Grenzsteine in Deutschland haben meist ein eingemeisseltes Kreuz auf der Kopfseite.
Man kann wohl davon ausgehen, dass das mal ein Grenzstein WAR,
im Acker „flaggend“ aber sicher keine GrenzFUNKTION mehr
hat…
möglich
Fragen zum Recht: - darf A einen Lesestein von einem Acker mitnehmen (sich aneignen)?
eng gesehen wäre es Diebstahl. Wenn der Bauer besonderen Wert auf den Stein legt, vielleicht damit einen Teich verzieren will… ich würde vorher fragen. Immerhin wurde der Stein irgendwann mal bearbeitet, d.h. er hatte für irgendjemand einen Wert.
Wenn du mich fragen würdest, von mir könntest du genügend Granitsteine bekommen… du musst sie nur selbst ausgraben/transportieren (von 5 kg bis 200 kg oder noch mehr).
Zur Einordnung, ob es sich um einen Grenzstein handelt:
Grenzsteine in Deutschland haben meist ein eingemeisseltes
Kreuz auf der Kopfseite.
Da gibt es große Unterschiede.
Das Kreuz wird zwar gerne verwendet um den genauen Grenzpunkt zu kennzeichnen, muß aber nicht sein. Praktischer ist eine kleine Vertiefung („Zentrierloch“) in der Mitte. Wenn nichts vorhanden ist, dann muß man sich halt die Mitte der irgendwie doch unregelmäßigen Vermarkung denken.
Auch beim Material ist nichts einheitlich. Grenz"steine" sollen aus einem „fremden“ und dauerhaften Material bestehen, eben damit man merkt, daß es nichts „natürliches“ ist, sondern um einen von menschen eingebrachten Gegenstand handelt. Am meisten benutzt wird Granit. Mittlerweise dürfen auch Kunststoffe, Beton usw. genommen werden.
Da es Grenzsteine aber „schon immer“ gibt, ist auch mit Materialien zu rechnen, die es früher „vor Ort“ gab, beispielsweise Sandsteinen.