Hallo,
in unsere Eigentümergemeinschaft ist der ehemalige Hausverwalter jetzt Beiratsmitglied. Während seiner Amtszeit sind mehrere „Unregelmäßigkeiten“ vorgekommen. Der Man wohnt im Haus (Mehrhausanlage, 4 Einheiten, ~50 Wohnungen), bzw. ist einer der Eigentümer.
Rechtlich gesehen, darf er als Beiratsmitglied weitermachen, oder kann man hier ein Interessenkonflikt unterstellen?
Schöne Grüße und vielen Dank!