Hallo soegi,
sorry für die späte Antwort,das Sommerloch 
Ich hoffe dennoch dass sie erwünscht ist.
Auch wenn sie leider nicht sehr positiv ausfällt.
Du bist der Vertragspartner und selbst wenn ihr zusammen unterschrieben hättet wärt ihr Gesamtschuldner und dem Gläubiger ist es egal von wem er das Geld bekommt. Das entfällt nicht Prozentual auf jeden Vertragspartner,sondern ihr haftet als Gesamtschuldner.
Also erstmal ist es vollkommen richtig dass sie auf dich zukommen und auch dass du zahlst.
Ob du auf deine Ex-Mitbewohner zugehen kannst hängt davon ab,ob ihr wiederum einen Vertrag habt. Dieser wäre auch mündlich geschlossen wirksam,aber dann eben schwerer gerichtlich nachweisbar.
Einfach nur „wir haben zusammen gewohnt,ist doch wohl klar dass jeder was dazu gibt“ funktioniert also nicht.
Wenn du beweisen könntest das ihr das abgesprochen hattet das du Vertragspartner bist und sie ihren Teil an dich zahlen,dann würde es eventuell Sinn machen,zu versuchen es zu bekommen.
Das muss nichtmal per Gericht sein. Viele knicken auch schon beim Schreiben von Anwalt ein. Aber auch der will ja bezahlt werden.
Du könntest also einen Termin machen beim Anwalt (vielleicht hast du eine Rechtsschutzeversicherung) und der sagt dir genau für deinen Fall wie er die Chancen sieht.
Wenn es eingeklagt würde und sie nicht zahlen könnten, würdest du einen Titel bekommen,wenn die Forderung nicht verjährt ist,den kann man 30 Jahre lang vollstrecken.
Tut mir leid das die Prognose nicht so rosig aussieht.
Je nachdem wie deine finanzielle Lage ist,solltest du vielleicht eine Schuldnerberatung aufsuchen und mal wegen eines Vergleichs anfragen. Also du zahlst Summe X in einem Rutsch und bist dafür aus der Sache raus,und es wären nicht 800€. Aber das will gut formuliert sein,deswegen die Beratung.
Ich hoffe auch wenn meine Antwort etwas spät kam,konnte sie helfen.
Einen schönen Restsommer wünsche ich dennoch und viel Erfolg bei deinem Anliegen 