Ehemalige Mitbewohbner Zahlen nicht

Hallo libe community.

Vor ca. 1/2 Jahr bin ich aus meiner Alten WG Ausgezogen und habe mich bei den Stadtwerken abgemeldet. kurz darauf habe ich eine Zahlungsaufforderung über etwas mehr als 800€ bekommen. Da ich bei den Stadtwerken angemeldet war, interessiert es meine ehemaligen Mitbewohner nicht und bis jetzt sitze ich auf den Kosten und zahle den Betrag in Raten ab. Auf Mehrmalige Anrufe und eine Rechnung reagieren die beiden leider nicht. Aussage meiner ehemaligen Mitbewohnerin: „Ob wir das Zahlen, werden wir noch sehen“.

Habe ich eine möglichkeit den Betrag einzuklagen?

Wir hatten einen Mietvertrag wo wir alle 3 als Gleichberechtigte Mieter eingetragen waren, allerdings war ich bei den Stadtwerken alleiniger Vertragspartner.

Vielen Dank für eure Hilfe

Ja kannst du gegen Sie einklagen, wenn es keine getrennten Stromzähler gab zahlt jeder seinen Kopfteil. Vielleicht holst Du dir einen Rechtsanwalt, damit das ganze auch klappt.

Anwalt möchte ich nächste Woche einschalten. Wollte nur mal wissen, wie so meine chancen stehen. Meine Rechstschutz will das nicht zahlen, weil das erste Schreiben an die beiden in meiner Sperrzeit war. :frowning:

Hallo.
Wird wohl nicht ganz einfach durchzusetzen. Einfache Möglichkeit wäre, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, kostet nicht allzu viel (30 EUR oder so) und wenn Deine Mitbewohner dann vergessen zu widersprechen oder zu faul sind, hast Du wenigstens nen Titel.
Gruß und viel Glück

Sorry,
kann ich leider nicht exakt beantworten.
Als Ferndiagnose würde ich meinen: Ja. Du bist zwar Vertragspartner gegenüber den Stadtwerken, die Nutzung des Stroms erfolgte aber durch alle gemeinsam. Es sei denn, sie könnten geltend machen, dass Du den Strom ganz überwiegend verbraucht hast.
Die Schritte:

  1. Summe schriftlich anfordern, Frist setzen, mit Mahnbescheid drohen.
  2. Mahnbescheid beantragen.
    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann macht das der Anwalt.
    Gruß
    Ernesto

Leider nicht mein Fachgebiet.

mfG

Sperrzeit Arbeitsamt? Wieso ist das ein Grund für die Rechtsschutz nicht zu zahlen, hast du Raten nicht beglichen? Ein RA kann auch das mit der Versicherung klären und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen

Weiss ich leider nicht.

Hallo,

also einklagen kannst du die Zahlung m.E. nach auf jeden Fall.
Aber vielleicht hilft auch ein Brief an die ehemaligen Mitbewohner mit dem Inhalt, dass während der gemeinsamen Mietzeit Strom und Heizkosten entstanden sind, für welche nun eine Zahlung iHv 800 € fällig wurde, welche Sie als Vertragspartner beglichen haben. Da es sich bei Ihnen um gleichberechtigte Mieter und somit auch Nutzer des Stroms und der Wärme zu gleichen Anteilen handelte und wahrscheinlich auch vorher schon Zahlungen von allen Dreien vorgenommen wurden (wenn nicht, müssten die anderen eine Vereinbarung mit Ihnen nachweisen, nach welcher Sie sich alleine verpflichtet haben die Rechnungen der Stadt werke zu begleichen), sind die Mitbewohner auch zur anteiligen Zahlung verpflichtet.

Oft hilft eine Aufforderung zur Zahlung mit einer angemessenen Fristsetzung zur Erfüllung oder zumindest zu einer vertraglichen Verpflichtungserklärung, die Kosten zu einem Drittel zu tragen. Hilfreich ist auch ein Hinweis, bei Verstreichenlassen der Frist etwaige Rechtsverfolgungsmaßnahmen vorzunehmen, welche von den in Anspruch genommenen Parteien zu tragen wären, was natürlich erhebliche Mehrkosten im Vergleich zu den bereits geforderten Kosten auf die ein Anspruch aus dem Vertrag mit den Stadtwerken i.V.m
dem Mietvertrag, der alle drei Parteien gleichrangig verpflichtet, besteht.

Dies ist aber keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Einschätzung anhand der vorstehenden Angabe.

Ich möchte mich für das erstmalige Duzen im Afgekt vielmals entschuldigen.

Kann ich leider nicht beantworten. Ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen.

Antwort etwas spät, ich war nicht daheim.

Bis zum Zeitpunkt deiner Abmeldung bei den Stadtwerken zahlst du allein (hoffentlich Zählerstand notiert !!!)
Alles weitere geht dich nichts mehr an.

Hallo,

Sie sind der Vertragspartner für die Stadtwerke. Somit müssen als erstes Sie zahlen. Ihrem Text entnehme ich das Sie offenbar den Vertrag mit den Stadtwerken gekündigt haben. Für Die Altlasten müssen Sie erst einmal aufkommen, und alles bezahlen. Zum Glück haben Sie den Vertrag mit den Stadtwerken gekündigt, beendet.

aber:

Im Innenverhältnis können Sie diese Kosten von Ihren frührern WG Mitbewohnern anteilig einfordern. Ich hoffe für Sie das es hierüber so etwas wie einen Vertrag gibt. Oder zumindest das Sie regelmäßig nachweisbare (Beweisbare) Zahlungen von Ihren WG Mitbewohnern bezüglich der Stadtwerke erhalten haben. Ist dies der Fall, könnten Sie vermutlich diese Kosten anteilig von jedem WG Bewohner einfordern. Zur Not auch auf dem Klageweg.

Aber:

Bedenken Sie bitte ist bei denen nichts zu holen oder Pfändbar, können Sie sich die Anwalts- und Gerichtskosten gleich sparen. Diese gehen sehr schnell in die 1000 von Euro bedenken Sie dies. Sie würden versuchen dann dem " nackten Mann in die Tasche zu greifen", oder auch anders gesprochen " gutes Geld, schlechtem hinterher werfen". Sollte dies der Fall sein buchen Sie dies schmerzhaft unter dem Kapitel Erfahrungen ab. Und sind dann nächstes Mal schlauer. Wägen Sie gut ab, bevor Sie sich hier entscheiden. Recht haben und Recht Kriegen sind zwei ganz verschiedene Sachen.

Letztendlich können Sie sich nur dann damit trösten das man sich immer 2x trifft im leben. Merken Sie sich Ihren Dank für diesen Fall dann für diese „netten“ Personen…

Es grüßt Sie
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK

Hallo,

die Frage liegt hier darin, ob und wie Du das beweisen kannst. Hier sind zwei Sachverhalte zu trennen:

  1. Als alleiniger Vertragspartner ggü. den Stadtwerken bis Du, und nur Du, natürlich für die Begleichung der Rechnung verantwortlich. Da Du ja sagst, dass Du hier alles in Raten abzahlst also soweit ‚erledigt‘.

  2. Offen ist also, ob Dir Deine Mitbewohner anteilig Geld schulden. Du musst das beweisen können, dass es eine Absprache gab, dass Ihr Euch das jeweils teilt, und in welchen Anteilen, also jeder z.B. 1/3. Zunächst einmal spricht ein Mietvertrag, auf dem Ihr alle drei Mieter seid, ein gutes Indiz. Habt Ihr in der Vergangenheit schon einmal eine Rechnung der Stadtwerke bekommen und aufgeteilt, oder war das die erste? Wenn in der Vergangenheit schonmal, und Du kannst irgendwie belegen, dass Ihr das immer geteilt habe (z.B. durch Überweisungen, Quittungen, Abrechnungen o.ä.) spricht das wieder sehr für Dich.

Da es hier ja um eine Menge Geld geht, würde ich es versuchen, den Betrag einzuklagen; wenn Du gewinnst, müssen Sie auch den Anwalt zahlen. Du musst das nur irgendwie belegen können, denn wenn beide aussagen, dass es eine Absprache gab, dass z.B. Du die Stadtwerke bezahlst und Du kannst gar nichts dagegen halten, hat ein Richter keinen Ansatzpunkt, für Dich zu urteilen. Dei Beweislast liegt bei Dir. Ich denke, dass Du eine ganz gute Chance haben könntest.

Viel Erfolg
nch

p.s.
ich bin kein Anwalt, dies ist kein juristischer Rat und keine Beratung, sondern nur eine Meinung im Rahmen dieser Community.

Hallo soegi,

sorry für die späte Antwort,das Sommerloch :wink:
Ich hoffe dennoch dass sie erwünscht ist.
Auch wenn sie leider nicht sehr positiv ausfällt.

Du bist der Vertragspartner und selbst wenn ihr zusammen unterschrieben hättet wärt ihr Gesamtschuldner und dem Gläubiger ist es egal von wem er das Geld bekommt. Das entfällt nicht Prozentual auf jeden Vertragspartner,sondern ihr haftet als Gesamtschuldner.

Also erstmal ist es vollkommen richtig dass sie auf dich zukommen und auch dass du zahlst.

Ob du auf deine Ex-Mitbewohner zugehen kannst hängt davon ab,ob ihr wiederum einen Vertrag habt. Dieser wäre auch mündlich geschlossen wirksam,aber dann eben schwerer gerichtlich nachweisbar.
Einfach nur „wir haben zusammen gewohnt,ist doch wohl klar dass jeder was dazu gibt“ funktioniert also nicht.
Wenn du beweisen könntest das ihr das abgesprochen hattet das du Vertragspartner bist und sie ihren Teil an dich zahlen,dann würde es eventuell Sinn machen,zu versuchen es zu bekommen.
Das muss nichtmal per Gericht sein. Viele knicken auch schon beim Schreiben von Anwalt ein. Aber auch der will ja bezahlt werden.

Du könntest also einen Termin machen beim Anwalt (vielleicht hast du eine Rechtsschutzeversicherung) und der sagt dir genau für deinen Fall wie er die Chancen sieht.

Wenn es eingeklagt würde und sie nicht zahlen könnten, würdest du einen Titel bekommen,wenn die Forderung nicht verjährt ist,den kann man 30 Jahre lang vollstrecken.

Tut mir leid das die Prognose nicht so rosig aussieht.

Je nachdem wie deine finanzielle Lage ist,solltest du vielleicht eine Schuldnerberatung aufsuchen und mal wegen eines Vergleichs anfragen. Also du zahlst Summe X in einem Rutsch und bist dafür aus der Sache raus,und es wären nicht 800€. Aber das will gut formuliert sein,deswegen die Beratung.

Ich hoffe auch wenn meine Antwort etwas spät kam,konnte sie helfen.

Einen schönen Restsommer wünsche ich dennoch und viel Erfolg bei deinem Anliegen :smile:

Danke für die vielen Antworten. Anwalt sagt nochmals mit Drohung vor Gericht zu gehen abmahnen. Danach kann der Anwalt auch seine kosten von denen einfordern. Hoffen wir mal, dass das alles so klappt.