Ehemaligen Mieter los werden

Hallo, wir haben folgendes Problem und würden uns über Tipps freuen.

Ich betreue als Freundschaftsdienst eine 85 jährige Dame, die ein Haus besitzt und eine Wohnung darin vermietet hat. Die Mieterin hat sich im Februar 2025 von ihrem Mann getrennt, der daraufhin ausgezogen ist. Das Problem ist, dass der werte Herr immer noch seine Motorräder samt Werkzeug im Nebengelass stehe hat, dort auch schraubt und seinen Plunder nicht freiwillig räumen will. Mit der eigentlichen Mieterin sind wir im reinen und sie möchte das Kram auch loswerden. Ihr Mann hat sich immer noch nicht umgemeldet und ist der Meinung, solange er im Mietvertrag steht und unter der Adresse gemeldet ist, muß er auch sein Zeug nicht entfernen. Wie gehe ich am besten vor, um diesen Menschen los zu werden? Aufforderungen zur Räumung ignoriert er und wird zu dem noch frech. Freue mich auch hilfreiche Antworten :slight_smile: LG

Herzlich willkommen!

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Hat nur die Frau den bestehenden Mietvertrag unterschrieben und der Mann war Untermieter, oder haben beide unterschrieben?

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Er steht mit im Mietvertrag und hat sich bei seinem Auszug geweigert, zu unterschreiben, dass er ausgezogen ist. (Hört sich jetzt doof an, ist aber leider so)

Danke sehr :slight_smile:

Ergänzend zu @KeinesHerrenKnecht

Gibt es im Mietvertrag irgendwelche ergänzenden Klauseln dazu? Bei mir steht z. B. sinngemäß drin, dass das Mietobjekt durch den Hauptmieter selbst zu nutzen ist. Wenn es also zu einer Trennung kommt und der Hauptmieter auszieht, kommt es zur Kündigung durch den Vermieter, falls der Vertrag nicht zeitnah auf den verbleibenden Ehepartner umgeschrieben wird.

Der fehlende Ummeldung kannst Du beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Ob Du den ehemaligen Mieter vorab informierst und eine Frist setzt, bleibt dir überlassen.

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Hallo,

wenn beide Eheleute im Vertrag stehen und beide unterschrieben haben, dann hat der Mann recht. Dann ist er nämlich kein “ehemaliger Mieter”.

Er muss nämlich grundsätzlich noch seinen Mietanteil tragen und hat daraus resultierend auch noch ein Nutzungsrecht für die Mietsache. Denn der Mann haftet ggfs. auch noch als Gesamtschuldner ggü. der Vermieterin für die volle Miete.

Denn das “Innenverhältnis” der Eheleute untereinander hat grundsätzlich keinen Einfluß auf das “Außenverhältnis” der (gemeinsamen) Mieter zur Vermieterin.

&tschüß

Wolfgang

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Diese Räume sind im Mietvertrag aufgeführt?
Dann haben beide Mieter (Mann und Frau) auch das Recht, diese Räume zu nutzen.
Eventuell könnte es unzulässig sein, in einem beispielsweise als Abstellraum vermieteten Raum regelmäßig störende, laute oder gar umweltgefährdende Fahrzeugreparaturen auszuführen.

Warum sollte eine solche „Auszugserklärung“ überhaupt unterschrieben werden? Das ergibt doch gar keinen Sinn.

Jemand ist Vertragspartner, hier in einem gemeinschaftlichen Mietvertrag. Man kommt da als Vertragspartner über den Weg der ordentlichen Kündigung heraus (erfordert, dass Mann und Frau gemeinsam kündigen bzw. dass beiden vom Vermieter gekündigt wird). Man kann auch einen Aufhebungsvertrag schlißen, der erfordert die Zustimmung / Unterschrift aller drei Beteiligten.

Nutzungsrechte sind vollkommen unabhängig von der Meldeadresse. Auch wenn er da nicht gemeldet ist, bleibt der Mietvertrag bestehen und demnach bleiben auch die Nutzungsrechte bestehen.

Man kann nun eventuell vom vereinfachten Kündigungsschutz bei Mietwohnungen innerhalb des auch vom Vermieter bewohnten Hauses Gebrauch machen. Dann würden beiden ordentlich gekündigt. Die alte Mieterin könnte gleich wieder einen neuen Vertrag unterschreiben.

Man könnte auch der Mieterin vorschlagen, doch einfach nicht mehr die volle Miete zu überweisen. Man würde dann die Restforderung an den Mann stellen. Der MUSS zahlen. Der muss auch zahlen, wenn die Mieterin plötzlich gar keine Miete mehr bezahlt. Er steht im Mietvertrag! Der Vermieter kann die gesamte Miete von jedem der Mieter einfordern.

Wie die Ex-Eheleute das dann untereinander regeln, wäre deren Problem.

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Da schauts schlecht aus.
Der Mann steht mit im Mietvertrag, was ihn aber nicht verpflichtet, dort auch zu wohnen. Deshalb kann der die “Mietsache” auch nutzen.
Zu prüfen wäre, was genau im Mietvertrag als “Mietsache” definiert ist, also welche Innen- und Aussenräume exakt drin stehen bzw. das “Nebengelass” (was ist das?) auch mit vermietet ist.
Es ist auch gegenüber der Vermieterin nebensächlich von wem die Miete gezahlt wird solange sie gezahlt wird. Dafür haften gegenüber der Vermieterin beide gemeinsam gesamtschuldnerisch, also jeder alleine für die komplette Miethöhe zzgl. Nebenkosten. Wie die beiden die Miet- und Nebenkosten dann intern regeln ist gegenüber der Vermieterin irrelevant.

Fazit: die Vermieterin hätte hier nur Möglichkeiten sobald eine Vertragsverletzung vorliegt (Mietrückstände, Nutzung nicht vermieteter Räume) oder bei einer Scheidung.