Ehemaliger ALG II Bezieher kündigt Job

Hallo Ihr,

mal angenommen ein ehemaliger ALG II Bezieher hat ein halbes Jahr gearbeitet. Stellt nun fest, dass er mit seinem Chef überhaupt nicht klar kommt. Welche Sanktionen würde er bekommen, wenn er den Job schmeißt?

Danke und Gruß
b.

Hallo Ihr,

Hallo Du

mal angenommen ein ehemaliger ALG II Bezieher hat ein halbes Jahr gearbeitet. Stellt nun fest, dass er mit seinem Chef überhaupt nicht klar kommt. Welche Sanktionen würde er bekommen, wenn er den Job schmeißt?

Weiß ich jetzt nicht, aber warum muss er den Job schmeißen? Wenn er mit seinem Chef nicht klarkommt, wird der ihn doch auch über kurz oder lang schmeißen. Oder ist der Chef ein Typ, der mit niemandem klarkommt?

Gut wäre es auch, wenn er noch ein halbes Jahr durchhalten würde (Alg-I-Anspruch). Oder sich einen neuen Job suchen würde, solange er noch Arbeit hat. Da kriegt er doch viel leichter was als aus der Arbeitslosigkeit.

Viele Grüße

Hallo,

mal angenommen ein ehemaliger ALG II Bezieher hat ein halbes
Jahr gearbeitet. Stellt nun fest, dass er mit seinem Chef
überhaupt nicht klar kommt. Welche Sanktionen würde er
bekommen, wenn er den Job schmeißt?

Er würde nicht mehr bezahlt werden. Wobei übrigens unerheblich ist, ob er ehemaliger ALG2-Empfänger, ehemaliger Student, ehemaliger selbständiger, oder… oder… oder… wäre.

Danke und Gruß
b.

Bitteschön…

Greetz,

Bommel

Hallo,

Welche Sanktionen würde er bekommen, wenn er den Job schmeißt?

wenn er die Kündigungsfristen nicht einhält, macht er sich dem Arbeitgeber gegenüber ggf. schadenersatzpflichtigt.

Gruß

S.J.

Hallo!

mal angenommen ein ehemaliger ALG II Bezieher hat ein halbes
Jahr gearbeitet. Stellt nun fest, dass er mit seinem Chef
überhaupt nicht klar kommt. Welche Sanktionen würde er
bekommen, wenn er den Job schmeißt?

Der selbst kündigende Arbeitnehmer müsste vermutlich mit einer Sperrfrist rechnen, bevor er erneut Hilfe zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhält. Der derart unklug handelde Arbeitnehmer geriete vorhersehbar in finanzielle Not.

Die beschriebene Handlung des Arbeitnehmers ist geradezu dumm. Aus dem ALG2-Bezug heraus sind Bewerbungen, die zu einer Anstellung mit auskömmlichem Lohn führen, schwierig. Dem einstellenden Arbeitgeber sitzt dann nämlich ein Arbeitsuchender gegenüber, der gar nicht ablehnen darf und jeden Hungerlohn akzeptieren muss. Andernfalls verhängt das Jobcenter Sanktionen.

Es ist sehr viel geschickter, sich aus ungekündigter Stellung heraus zu bewerben. Dabei haben irgendwelche Ämter mit Bewerbungen und Ablehnungen gar nichts zu tun und der Bewerber kann sich ohne Druck und ohne die Furcht vor Sanktionen neu orientieren.

Davon abgesehen ist es nicht besonders schlau, „einen Job zu schmeißen“, wenn damit ein Weggang im Zwist oder womöglich unter Mißachtung von Kündigungsfristen gemeint ist. Immerhin ist jeder Job Bestandteil des Lebenslaufs und sollte nach Möglichkeit als Empfehlung für den nächsten Arbeitgeber dienen können.

Gruß
Wolfgang

Dann kann man Alg II beantragen, bekommt diese Leistungen im Falle eines Anspruchs (Vermögensprüfung etc.) allerdings dann gekürzt.
Meines Wissens muss die Agentur für Arbeit sogar darauf hinweisen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird. SGB I § 16 Abs. 3, (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

Da gibt es m.W auch Urteile dazu.

Schließlich muss das Existenzminimum gesichert sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn 4. sie die im Dritten Buch genannten Voraussetzungen für das Eintreten einer Sperrzeit erfüllen, die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

@ all
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Ihr hab mir sehr geholfen.

LG
ich