Ehemaliger Arbeitgeber verweigert Bescheinigung

Guten Tag,

für die Anmeldung an einer Technikerschule wird eine Bescheinigung für den Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit benötigt. Entsprechende Erwerbstätigkeit vom 02.95 - 09.96 als Mechaniker ist gegeben. Der ehemalige Arbeitgeber verweigert nun die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung mit der Begründung: Es gäbe keine Personalunterlagen mehr über diesen Zeitraum. Meine Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es, die Herausgabe der Bescheinigung zu erwirken?
oder
Welche anderen Möglichkeiten zum Nachweis der Berufstätigkeit sind denkbar?

Vielen Dank schon mal fürs lesen.

Guten Abend.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Herausgabe der Bescheinigung
zu erwirken?

Klage erheben, inklusive Schadenersatzforderung für den Fall, dass tatsächlich nichts mehr da ist.

Welche anderen Möglichkeiten zum Nachweis der Berufstätigkeit
sind denkbar?

Rentenversicherung: Beitragsnachweis ausstellen lassen.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo, Personalakten können nach 10 Jahren vom Arbeitgeber vernichtet werden.

Hallo, Personalakten können nach 10 Jahren vom Arbeitgeber
vernichtet werden.

Guten Morgen.

Das kleine Detail 1995-1996 ist mir in der Tat entgangen. Aber der Weg über die RV müsste trotzdem funktionieren.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

Veto. Es gibt keine generelle Aufbewahrungspflicht für Personalakten.

Insbesondere nicht für Stellenbeschreibungen, Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, die dem Fragesteller weiterhelfen könnten.

Nur in wenigen Ausnahmefällen sind Dokumente aufzubewahren.

http://www.vnr.de/b2b/personal/aufbewahrungsfristen-…

Bei der Rentenversicherung ist der Tätigkeitsschlüssel gespeichert und aus dem könnte man evtl. den Nachweis führen, welche Tätigkeit denn ausgeübt wurde, sofern denn richtig gemeldet wurde.

Mechaniker gibt es nämlich viele, ob sich der Arbeitgeber 1995 die Mühe gemacht hat, den richtigen Schlüssel zu melden …

http://berufenet.arbeitsamt.de/dkz/dkzSuche.do?berei…

VG
EK

Hallo,
Du hast im Februar 2005 eine Anmeldung, nach Ablauf des Jahres 2005 eine Jahresmeldung und im September 2006 eine Abmeldung für die Sozialversicherung von Deinem damaligen Arbeitgeber ausgehändigt bekommen.
Diese Meldungen sind wichtige Dokumente und Du bewahrst diese sicherlich bei Deinen Rentenunterlagen auf.
Auf den Meldungen ist u. a. ein Tätigkeitsschlüssel angegeben, aus dem die Berufsbezeichnung hervor geht.
Kopien davon müssten als Bescheinigung langen; die Dauer der Berufstätigkeit ist ja auch ersichtlich.
Gruß
Silverlady

Vielen Dank für die Antworten. Besonders der Tipp mit dem Tätigkeitsschlüssel war hilfreich. Der Arbeitgeber hat damals einen Tätigkeitsschlüssel auf der Versicherungsbescheinigung vermerkt. Kann man aber leider nicht entziffern. Nun muss die Schule über die Anerkennung entscheiden.

Gruß mainvoid