Ehemaliger Besitzer als kurzzeitiger Mieter?

Hallo,

wenn eine Immobilie (Wohnung)den Besitzer durch Verkauf wechselt und der ehemalige Eigentümer wegen bestimmter Gründe noch in dieser (vormals seiner)Wohnung für etwa 5 Monate wohnen möchte, kann doch mit einem befristeten Mietvertrag diese Zeit überbrückt werden.
Meine Frage ist nun, ob diese Annahme richtig ist, oder ob es hier eine andere Möglichkeit gibt, oder gewählt werden sollte?
Danke für die Rückantwort!

Grüsse fuerte

naja, es wird doch sicherlich ein vertrag aufgesetzt, oder? wenn man es da zur bedingung macht, dass der alte eigentümer bis zu datum x noch wohnrecht hat…

Die ganz sichere Variante ist die, im Notarvertrag festzulegen, dass der Kaufpreis erst fällig wird, wenn der alte Eigentümer ausgezogen ist. Dieser finanzielle „Hebel“ wird wohl am ehesten dazu führen, dass er auch termingerecht auszieht. Einen befristeten Mietvertrag kann man zwar abschließen, aber wenn der Mieter nach Vertragsende nicht auszieht, muss man ihn mühselig rausklagen - das kann dauern.