Ehemaliger deutscher will in deutschland arbeiten

Ich bin vor laengerer Zeit kanadischer Staatsangehoeriger geworden. Gegenwaertig wuerde ich gern fuer kuerzere Zeiten nach Deutschland kommen und entweder Universitaetskurse unterrichten oder selbststaendig Auftraege annehmen. Wie bekomme ich die notwendigen Papiere? Koennte ich eine „1-Euro-GmbH“ gruenden?

Als ehem. Deutscher hätte man die Möglichkeit nach § 38 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis nach Einreise zu bekommen.
Hier wäre § 38 (2) ivm Absatz (4) angebracht. Allerdings ist dies eine „Kann-Bestimmung“.
Diese Aufenthaltserlaubnis beinhaltet eine volle Gestattung der Erwerbstätigkeit, somit auch eine Selbstständigkeit.
Am besten einmal mit der zuständigen Ausländerbehörde auseinandersetzen.

LG