Der Kassenwart vom gemeinnützigen Verein hat immer noch nicht die Steuererklärung vom Vorjahr 2009 abgegeben. 2010 gibt es einen neuen Kassenwart. Der Verein hat keinerlei Buchhaltungsunterlagen von 2009 und der ehem.Kassenwart, der alle Unterlagen dazu hat, ist nicht auffindbar und auch nicht mehr tel.erreichbar. Die Erklärung 2010 könnte ja durch den neuen Kassenwart Anfang 2011 abgegeben werden. Aber was machen wir mit 2009? Wer haftet für diese Abgabe? 2010 wurde auch noch ein neuer Vorstand gewählt.Haftet der ehem.Kassenwart, der ehem. Vorstand oder bereits die Neuen von 2010?
Was erklärt der neue Kassenwart dies dem FA gegenüber wegen 2009?
Hi,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
mfg
Hallo,
hier kann ich nicht helfen. Suchtipp: „Vereinsrecht“,
viele Grüße
Andreas