Ehemaliger Mieter hat sich nirgends angemeldet,

Hallo,

ich habe ein Problem! ?

Ein MIete von mir zog zum 1. MÄrz diesen Jahres aus.
Nun wollte ich ihm seine Kaution zurückzahlen und schrieb ihn an, er hatte mir eine Adresse gegeben, die ich für seine neue Wohnanschrift hielt, daraufhin kam die Post mit dem Vermerk zurück, dass die Post nicht zugestellt werden konnte.

Inzwischen habe ich das ganze online überprüft und musste feststellen, dass er immer noch, wir haben inzwischen Mitte Juli, unter „meiner“ Adresse gemeldet ist.

Wozu bin ich als Vermieter jetzt verpflichtet? Wie gesagt, ich muss ihm seine Kaution zurückzahlen bzw., dass was er davon zurückerhält und wie sieht es mit dem neuen Meldegesetzt aus,- Kann ich als Vermieter zur Verantwortung gezogen werden, wenn er nach wie vor in meiner Wohnung gemeldet ist?

Für Hilfe wäre ich sehr Dankbar.

DAnke! Bürger 79

Hallo!

Melde Du ihn zum Auszugstag rückwirkend ab.

Nutze ggf. das Meldeformular
https://haus-und-grund-berlin.de/wp-content/uploads/2015/10/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf1

Und wegen der Kaution ? Du hast das Geld. Wer was will muss sich melden. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters den alten Mieter ausfindig zu machen.
Was man übrigens nur kann wenn der sich ordnungsgemäß an- und abgemeldet hat.

MfG
duck313

ok…

und wenn man das Geld nach 12 Jahren immer noch hat? Wann verjährt das denn eigentlich?

Doch und zwar schon lange vor den 12 Jahren.
Regelverjährung, 3 Jahre, gezählt ab Jahresende des Auszugs (Jahr des Anspruches auf die Kaution)

MfG
duck313

Der Link funktioniert leider nicht. Aber damit kann man suchen. :slight_smile:

vielen Dank!!!

für die Antwort!

Bürger 79

Ähm - man hat doch erst nach erfolgter Abrechnung Anspruch auf die volle Kautionsrückzahlung. Also lange nach dem Auszug. Wo steht, dass die Frist mit Auszug beginnt?

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