Liebe Therese
vorweg bemerkt: ich bin kein Experte!
Meine Einschätzung gründet bestenfalls auf gesundem Menschenverstand, und damit seid Ihr ja auch schon zu dem Schluss gekommnen, dass das Teilen der Rückzahlung nicht mehr als recht und billig ist.
Im Streitfall ist Eure Position so stark oder schwach, wie Ihr Eure Vereinbarung nachweisen könnt - am besten schriftlich zwischen allen Beteiligten einschließlich der Regelung bei Beendigung des Verhältnisses.
Eine hilfreiche Krücke könnte sich bieten, wenn der Stromliefervertrag nicht gekündigt ist, was ich aber nicht annehme (sonst hätte es ja keine Endabrechnung und Ausgleichszahlung gegeben). In diesem unwahrscheinlichen Fall könntet Ihr versuchen, Euer Guthaben auf Eure künftigen Stromrechnungen in Anrechnung zu bringen. Schuldner und Ansprechpartner für das Energieunternehmen ist dann immer noch Euer untreuer Kumpel und er muss sich mit dem Energielieferanten auseinandersetzen.
Was ich überhaupt nicht einschätzen kann, sind die Erfolgsaussichten in einem eventuellen Rechtsstreit (fragliche Beweislage s.o.)
Meiner Erfahrung nach: besser Finger weg, und mit den Zähnen knirschen, wenn es ein verkraftbarer Betrag ist - tut mir leid…
Noch eine vielleicht wohlfeile Weisheit zum Schluss: Verträge schließt man, während man sich verträgt (und das ist nicht bä oder igittigitt)
Viel Erfolg
S. Dunkel