Ehemaliger Mitbewohner hat Schulden bei WG

Hallo,

Man stelle sich eine dreier WG (Person A, B, C) vor. Person C zieht aus, über diese Person lief der Stromanbieter. Das Stromgeld wurde Person C von den anderen beiden monatlich überwiesen. Nach dem Auszug von Person C kommt es zu einer Rückzahlung vom Anbieter, da weniger verbraucht. Person C weigert sich nun, nach telefonischer und schriftlicher Kontaktierung das Geld an die Personen A und B zu überweisen.

Was kann man hier in diesem Fall machen, damit Person A und B an ihr Geld kommen?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!

Liebe Grüße Therese

Zivilklage ist möglich. aber der Vertragspartner hat anspruch nicht ihr, weil ihr keine vertragspartner des stromanbieters seid…dürfte schwierig werden wenn ihr mit dem ex bewohner keine schriftliche vereinbarung habt.

Liebe Therese

vorweg bemerkt: ich bin kein Experte!

Meine Einschätzung gründet bestenfalls auf gesundem Menschenverstand, und damit seid Ihr ja auch schon zu dem Schluss gekommnen, dass das Teilen der Rückzahlung nicht mehr als recht und billig ist.

Im Streitfall ist Eure Position so stark oder schwach, wie Ihr Eure Vereinbarung nachweisen könnt - am besten schriftlich zwischen allen Beteiligten einschließlich der Regelung bei Beendigung des Verhältnisses.

Eine hilfreiche Krücke könnte sich bieten, wenn der Stromliefervertrag nicht gekündigt ist, was ich aber nicht annehme (sonst hätte es ja keine Endabrechnung und Ausgleichszahlung gegeben). In diesem unwahrscheinlichen Fall könntet Ihr versuchen, Euer Guthaben auf Eure künftigen Stromrechnungen in Anrechnung zu bringen. Schuldner und Ansprechpartner für das Energieunternehmen ist dann immer noch Euer untreuer Kumpel und er muss sich mit dem Energielieferanten auseinandersetzen.

Was ich überhaupt nicht einschätzen kann, sind die Erfolgsaussichten in einem eventuellen Rechtsstreit (fragliche Beweislage s.o.)

Meiner Erfahrung nach: besser Finger weg, und mit den Zähnen knirschen, wenn es ein verkraftbarer Betrag ist - tut mir leid…

Noch eine vielleicht wohlfeile Weisheit zum Schluss: Verträge schließt man, während man sich verträgt (und das ist nicht bä oder igittigitt)

Viel Erfolg

S. Dunkel

Hallo Therese,
ich mache Schuldnerberatung, von daher kann ich nur rudimentäre Tipps geben:

  1. Ermitteln, wieviel der/die Einzelne zu bekommen hat.
  2. Jeweils A und B jeder für sich fordern unter Fristsetzung auf, den Betrag zu zahlen
  3. Bei Nichtzahlung bleibt nur noch der Rechtsweg. Zur Beweisproblematik kann ich wenig sagen (gibt es eine Vereinbarung, die WG-Mitglieder als Zeugen etc.).

Hallo zurück,

die Angelegenheit scheint klar, sofern dieselben Personen während des hier angesprochenen Abrechnungszeitraums Mitbewohner waren. Ich gehe davon aus, dass die Vereinbarung lautete, dass A und B auch zu Nachzahlungen verpflichtet gewesen wären. Daraus ergibt sich ein Herausgabeanspruch für den überzahlten Betrag. Sind sich A und B einig oder gibt es (noch besser) eine schriftliche Abmachung?

Hier soll jetzt keine Rechtsberatung erfolgen, aber wenn ich einen solches Problem habe, handle ich so:

Zunächsh nehme ich an, Person C hat keine freundschaftliches Verhältnis mehr zu A und B und umgekehrt. Auch müsste der Betrag, um den es geht, hoch genug sein, um die Angelegenheit juristisch anzugehen. Ist das gegeben, würde ich zuerst eine klare Zahlungsaufforderung per Einschreiben losschicken, unter Nennung des Betrags und einem Termin, bis zu dem das Geld eingegangen sein muss.

Ist das geschehen oder verstreicht der Termin ohne Zahlungseingang, überlegen: Ist der Schuldner hartgekocht oder gibt er auf einen Mahnbescheid hin klein bei? Dann Mahnbescheid - ist billiger und erspart Schreibereien und Gerichtstermin. Sonst Klage einreichen, das örtliche Amtsgericht hat übrigens auch immer einen Rechtspfleger, bei dem man die Klage zu Protokoll geben kann. Es muss also kein teurer Anwalt sein. Dann kommt es natürlich zur Verhandlung, wenn C dann nicht doch noch zahlt. Wer das alles aus nervlichen und/oder zeitlichen Gründen nicht will, nimmt sich einen Anwalt.

hallo,
es gibt keine unterschriebene Vereinbarung. Doch die Personen A und B haben monatlich das Geld für den Strom bezahlt, sprich der Betrag wurde ja auch geteilt. Genauso wäre es gewesen, wenn die Personen einen Betrag hätten zahlen müssen an den Stromanbieter.
Denken Sie, dass die betroffenen Personen auf dem Rechtsweg Erfolg hätten?

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!
Die Personen A und B sind sich einig, es existiert jedoch keine schriftliche Abmachung. Wie sie richtig gesagt haben wären die Personen A und B auch zur Nachzahlung verpflichtet gewesen, wäre diese eingetreten…
Denken Sie, dass man auf dem juristischen Weg, also über den Mahnweg Erfolg hätte?

Liebe Grüße

Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern wenn, dann Schuldnerberatung.
Evtl. bitte einen Anwalt fragen.

wer ist denn der hauptmieter der wohnung? ich kann nur sagen, wie ich wahrscheinlich vorgehen würde:
es gibt anwaltshotlines, da zahlt man für die minute 1,- euro, kann man googeln. sind auch seriös. jedenfalls würde ich da anrufen und mit einem anwalt am telefon ein schreiben an person c aufsetzen, dass zum inhalt hat, dass er bis soundsovielten zeit hat (terminsetzung ist wichtig), dass geld anteilmäßig zu überweisen. in diesem brief würde ich auch schreiben, dass, sollte diese frist nicht eingehalten werden, eine klage eingereicht wird. wenn dieser termin abgelaufen ist ohne das person c gezahlt hat, würde ich einen 2. brief schreiben (eine art mahnung mit 2. frist). wenn er sich daran wieder nicht hält, würde ich klagen.
normalerweise schreckt das anwaltsfachchinesisch schon soweit ab, dass die leute dann einknicken, wenn sie mist gebaut haben. auf jeden fall nach möglichkeit in den schreiben die entsprechenden §en mit angeben.
hoffe, konnte helfen.
viel grlück!

Hallo,

ich kenne C nicht und weiss auch nicht, welches menschliche Ebene zwischen A und B einerseits und C andererseits schon erreicht ist…

Entscheidend ist, um wieviel Geld es geht und ob Sie sich das selbst „antun“ wollen (manchmal geht es bei solchen Dingen mehr um eine Privatfehde als um grosse Beträge, da sollte man den Aufwand immer abwägen)

Beide Wege sind juristisch, sowohl der direkte Klageweg als auch der Weg übers Mahnverfahren. Wenn Sie schon wissen, dass Person C auf keinen Fall ohne Urteil zahlen wird, verklagen Sie ihn gleich (NACH Fristsetzung, wenn Sie den Schritt noch nicht gemacht haben). Sonst schicken Sie einen Mahnbescheid raus, dem dann auch eine Klage folgt, wenn C widerspricht.

Liebe Therese,

Du hast mich als Expertin angegeben… Die bin ich in juristischen Fragen leider absolut nicht.

Zunächst kann ich Dir/Euch nur mein volles Mitgefühl aussprechen, solche Dinge sind ausgesprochen ärgerlich. Da ich selber wegen eines vertraglich geschlossenen, aber dann doch nicht realisierten Arbeitsverhältnisses (von AG-Seite) vor 9 Monaten beruflich, persönlich und wirtschaftlich ruiniert wurde und mein Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung seitdem arg gelitten hat, kann ich Dir nur diese Hinweise geben: 1. wie hoch ist der Streitwert? Ab einer gewissen Grenze lohnt sich die Hinzuziehung eines Rechtanwalts/-in, aber es muss sich für ihn/sie auch lohnen, sonst kannst Du nur mit einer lustlosen Vertretung und u. U. höheren Anwaltskosten als dem Betrag, um den es geht, rechnen
2. könnt Ihr das Thema nicht unter Euch ausmachen (damit meine ich die Geprellten?), Euch zusammen zur „Verabschiedung“ des Themas etwas Schönes kochen, Mucke machen, zusammen joggen, was auch immer und damit das Thema gemeinsam beerdigen.
Das klingt jetzt wahrscheinlich leisetreterisch, der Typ bin ich absolut nicht, aber ich denke, gerade zu zweit fällt so etwas leichter als alleine. Und Deine Darstellung der Problematik lässt jedenfalls auf eine Person mit Intellekt schließen.
Zu guter Letzt fällt mir noch eine eher niedliche Racheform ein: falls Ihr wisst, wo der ehemalige Mitbewohner nun lebt, streut ihm Baldrian auf die Fußmatte - das soll Kater ganz verrückt und vor allem laut machen :wink:

Euch alles Liebe und viel Glück!

doppelklick

Wenn ein berechtigter Anspruch auf Auszahlung von Teilbeträgen an A und B besteht müssten diese notfalls klagen. Ob ein solcher Anspruch bestet hängt entscheident davon ab, wie die Vereinbarung zwischen den Dreien ausgesehen hat. Müssten A und B auch zahlen, wenn es eine Nachforderung des Stromanbieters gegeben hätte?

Hallo,
habt ihr das Stromgeld an C bar gegen Quittung oder per Überweisung gegeben? Falls ja, habt ihr ja die entsprechenden Belege.
Dann kommt es darauf an, wie hoch der Rückzahlungsbetrag (Streitwert)pro Person ist. Bei einem Streitwert von 100 Euro fallen 23 Euro Gerichtksoten für den gerichtlichen Mahnbescheid an. Unter www.mahngerichte.de findet sich ein online-Kostenrechner.
Wenn also insgesamt die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren, für das ihr keinen Anwalt braucht, genauso hoch oder höher sind als der Rückzahlungsbetrag, könnt ihr die Forderung vergessen. Es sei denn, es geht euch ums Prinzip.
Viele Grüße
Micha