Hallo, ich wohne seit ca 1,5 Jahren zur Miete in einem Haus. Neber mir ist ein kleines Grundstück auf dem ein schrebergarten entstanden ist und ein Grundstückweiter das besagte Grundstück das ich gerne erwerben würde. Nun hat mir der Nachbar aus dem schrebergarten gesagt das der Herr wohl sehr alt war und das letzte was er von ihm gehört hat das er ins krankenhaus muss wegen Krebs. Das ist nun schon 3 jahre her. Das sich darauf befindliche Haus ist auch schon sehr mitgenommen durch mangelnde Pflege. Wir gehen davon aus das der Mann verstorben ist. Leider kann ich im Telefonbuch keinen mit dem Nachnamen der an der Klingel steht finden. Wie kann ich als Bürger herausbekommen ob es verwante gibt oder ob der Mann noch lebt?
Hallo
Auf der Gemeinde-/Stadtverwaltung ist bekannt wer für das Grundstück als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und Grundsteuerzahlungspflichtiger ist, beim Einwohnermeldeamt wo die (ehemals) dort gemeldete Person ggf hinverzogen ist.
Oft wissen solche Dinge auch Leute, mit denen man eh’ zu tun hat > z.B. Briefträger, Kaminkehrer …
Grüsse Rudi
Hallo,
erste Anlaufstelle wäre das regionale Katasteramt.Dort kann man den Eigentümer des Grundstückes erfahren, wenn man ein berechtigtes Interess nachweisen kann, was ja hier gegeben sein dürfte.
Dann ggfs. das Einwohnermeldeamt kontaktieren, wenn betreffende Person sich nicht in Telefonbüchern (auch online) finden lässt.
http://www.ewoma.de/
Man könnte evtl. auch alle Alteingesessenen in der näheren Umgebung fragen, oftmals wissen diese ganz gut über Verwandtschaftsverhältnisse Bescheid.
Grüße
*Mau*
Hallo,
erste Anlaufstelle wäre das regionale Katasteramt.Dort kann
man den Eigentümer des Grundstückes erfahren, wenn man ein
berechtigtes Interess nachweisen kann, was ja hier gegeben
sein dürfte.
das ist zum großen Glück definitiv KEIN berechtigtes Interesse den Eigentümer zu erfragen!
Grüße
Hallo Wolfgang,
erste Anlaufstelle wäre das regionale Katasteramt.Dort kann
man den Eigentümer des Grundstückes erfahren, wenn man ein
berechtigtes Interess nachweisen kann, was ja hier gegeben
sein dürfte.das ist zum großen Glück definitiv KEIN berechtigtes Interesse
den Eigentümer zu erfragen!
Was wäre denn Deiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse ?
Meinst Du weil der Grundstücksangrenzer hier nur Mieter ist ist er unberechtigt? Oder weil er Kaufinteresse an einem brach liegenden Grundstück zeigt? Das ist doch weder unbefugt, noch reine Neugier, oder doch?
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Grüße
Mau
Was wäre denn Deiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse ?
steht in deinem verlinkten Artikel
Meinst Du weil der Grundstücksangrenzer hier nur Mieter ist
er ist halt KEIN Grundstücksangrenzer - lt. Beschreibung ist da noch ein weiteres Grundstück dazwischen.
ist er unberechtigt? Oder weil er Kaufinteresse an einem brach
liegenden Grundstück zeigt? Das ist doch weder unbefugt, noch
reine Neugier, oder doch?
wenn Kaufinteresse ein berechtigtes Interesse wäre, dann würden Eigentümer in begehrten Lagen sich vor Anfragen von Maklern kaum retten können
Insofern reicht das eben nicht aus.
Was wäre denn Deiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse ?
steht in deinem verlinkten Artikel
Genau, da steht auch, dass der Begriff unbestimmt ist.
Meinst Du weil der Grundstücksangrenzer hier nur Mieter ist
er ist halt KEIN Grundstücksangrenzer - lt. Beschreibung ist
da noch ein weiteres Grundstück dazwischen.
Er hat aber auch ein wirtschaftliches Interesse.
ist er unberechtigt? Oder weil er Kaufinteresse an einem brach
liegenden Grundstück zeigt? Das ist doch weder unbefugt, noch
reine Neugier, oder doch?wenn Kaufinteresse ein berechtigtes Interesse wäre, dann
würden Eigentümer in begehrten Lagen sich vor Anfragen von
Maklern kaum retten könnenInsofern reicht das eben nicht
aus.
Ok, bei Maklern kann ich mir das gut vorstellen, ansonsten scheinen die Ämter das dann durchaus unterschiedlich zu sehen. Ich hatte auch in ähnlich gelagerten Fällen noch keine Probleme die gewünschte Auskunft zu erhalten.