Ehemaliger Spielplatz

Hallo,

angenommen, es gibt einen ungenutzten ehemaligen Spielplatz, der von einem Vater von Unkraut befreit und als Mini-Bolzplatz hergerichtet wurde. Weiter angenommen, der Mann hat zwei Holztore aufgestellt. Der Platz gehört allerdings der Stadt.

Was kann da an Strafe/Bußgeld/Verwarnungen drohen ?

Gruss

Andreas

angenommen, es gibt einen ungenutzten ehemaligen Spielplatz,
der von einem Vater

in großherziger uneigennütziger Arbeit

von Unkraut befreit und als Mini-Bolzplatz hergerichtet wurde.
Weiter angenommen, der Mann hat zwei
Holztore

selber bezahlt und im Schweisse seines Angesichts

aufgestellt. Der Platz gehört allerdings der Stadt.
Was kann da an Strafe/Bußgeld/Verwarnungen drohen ?

Dann würde ich doch als derjenige der sich die Arbeit gemacht hat bei einer Lokalzeitung anrufen damit die ein Paar Fotos und einen Artikel zum Thema „Bürgerinitiative und soziales Engagement“ machen können *g* .
In so einem Artikel könnte man dann auch ansprechen warum man für soviel Engagement auch noch bestraft wird.

Viele Grüße

Susanne

Hallo!

In so einem Artikel könnte man dann auch ansprechen warum man
für soviel Engagement auch noch bestraft wird.

Ja ja, der Mob droht am Ende des Horizonts den Bürgermeister mit Fackeln in den Händen durch die Gassen der Stadt zu jagen.
Man kann natürlich nur Mutmaßungen anstellen. Ich mutmaße, dass sich dort jemand einen kleinen privaten Spielplatz mit zwei Toren an den Eingängen auf städtischem Grund errichtet hat, der der Allgemeinheit mal so gut wie gar nichts bringt.
Wie auch immer, wenn ich als Gemeinde hier von privater Hand einen sanierten Bolzplatz bekomme, der der Allgemeinheit zugänglich ist, würde ich dagegen nichts unternehmen. Wenn allerdings jemand hier auf meinem Grundstück seinen Privatgarten mit Spielgeräten aufziehen würde, dann würde ich in der Tat dafür sorgen, dass im Wege einer Unterlassungsklage diese Besitzstörung beseitigt wird.

Gruß,

Florian.

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Hallo,

angenommen, es gibt einen ungenutzten ehemaligen Spielplatz,
der von einem Vater

in großherziger uneigennütziger Arbeit

genau, im Urlaub, als es so richtig heiß war

von Unkraut befreit und als Mini-Bolzplatz hergerichtet wurde.
Weiter angenommen, der Mann hat zwei
Holztore

selber bezahlt und im Schweisse seines Angesichts

Holz: gespendet, Zement (insgesamt 140 kg), Schrauben, Beschläge selbst gekauft

aufgestellt. Der Platz gehört allerdings der Stadt.
Was kann da an Strafe/Bußgeld/Verwarnungen drohen ?

Dann würde ich doch als derjenige der sich die Arbeit gemacht
hat bei einer Lokalzeitung anrufen damit die ein Paar Fotos
und einen Artikel zum Thema „Bürgerinitiative und soziales
Engagement“ machen können *g* .
In so einem Artikel könnte man dann auch ansprechen warum man
für soviel Engagement auch noch bestraft wird.

Viele Grüße

Susanne

Auf den Platz kann jeder, ist frei zugänglich, nur war früher das Unkraut hüfthoch.

Gruss

Andreas

Hi Andreas,

die Frage wäre evtl. auch nach der Haftung, wenn etwas passiert. Die städtischen Spielplätze werden (oder sollten zumindest) regelmäßig gewartet werden und „unsichere“ Spielgeräte repariert bzw. entfernt werden.

Wie wäre die Haftung, wenn das Holztor umfällt und ein Kind verletzt? Gerade bei öffentlichen Spielplätzen gibt es bestimmt spezielle Normen.

Liebe Grüße

Karin

Hallo,

bürgerschaftliches Engagement wirklich in allen Ehren, aber ist es nicht doch etwas blauäugig, einfach öffentlichen Grund umzugestalten ohne sich vorab mit den Verantwortlichen hierzu abzustimmen? Natürlich ist es klasse, wenn ein vorher ungenutzter Spielplatz so wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden kann, nur muss man eben auch mal etwas weiter denken. Z.B. werden die Nachbarn den Bolzplatz ggf. gar nicht toll finden, weil von dem ganz anderer Lärm und sonstige Beeinträchtigungen als von einem einfachen Spielplatz ausgehen. Daher gibt es für die Errichtung von Bolzplätzen ganz andere Voraussetzungen als für den Bau von Spielplätzen (Abstand zur sonstigen Bebauung, Öffnungszeiten, Ballfangzäune, …) Der engagierte Bürger und seine Kinder mögen sich freuen, aber wenn sich diverse Anlieger beschweren und dabei das Gesetz auf ihrer Seite haben, bleibt der Kommune doch gar nichts anderes übrig, als entsprechend einzuschreiten.

Weiterhin stellt sich natürlich auch die Frage der Sicherheit der Anlage und wer für ggf. entstehende Schäden haftet. Man mag es bemängeln, dass die Vorschriften für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen inzwischen so eng sind, dass Elterninitiativen kaum noch die Möglichkeit haben selbst kreativ aktiv zu werden, weil eigentlich nur noch geprüfte Baumuster der großen Hersteller als unproblematisch gelten können. Andererseits muss man aber auch klar sagen, dass die Klagefreudigkeit massiv zugenommen hat, und wo Eltern früher ihren Kindern noch gesagt hätten „selber Schuld, hättest Du eben besser aufpassen müssen“, heute gerne in horrenden Schadenersatzforderungen endet, bei denen dann die Kommune als Beklagter vor Gericht steht. Es hat dann vermutlich auch kein Hauptverwaltungsbeamter Lust vor Presse und Kamera den Geknickten geben zu müssen, weil er geduldet hat, dass da ein Privatmensch (nach bestem Wissen und Gewissen und mit viel lobenswertem Engagement - aber leider an allen Vorschriften vorbei) Dinge aufgebaut hat, die dann zu einem Unfall geführt haben.

Also jetzt im offenen Gespräch unter Einbeziehung der Kommune und der Anlieger klären was bleiben kann und was ggf. verändert werden muss, und beim nächsten Mal vorher diese Dinge klären, bevor man zu Hacke und Spaten greift und dann vermeidbare Enttäuschungen erlebt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

lustig, dass die Leute bei juristischen Fragen immer an „Strafe, Bußgeld und Verwarnung“ denken…

Es wurden ohne Genehmigung Veränderungen an einem Grundstück vorgenommen, das im Eigentum eines anderen steht. Insofern hat dieser einen Abwehranspruch gegen die Beeinträchtigungen und kann die Beseitigung verlangen.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]