Ehemaliger Vermieter ignoriert Anfragen

Folgende Situation:

Auszug des Mieters aus der Wohnung des Vermieters zum 31.12.2008. Alles erledigt, Kaution erhalten, nur die Nebenkostenabrechnung 2008 steht noch aus. Will heißen: Trotz ständiger Anfragen des Mieters, auch unter wiederholter Angabe der Postanschrift für die Abrechnung, bleibt jede Reaktion des Vermieters aus.

Ein Jahr geht ins Land.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist zum 1.1.2010 der Anspruch des Vermieters auf eine etwaige Rückzahlung erloschen. Allerdings stand bei der Höhe der Nebenkostenzahlungen eher eine Rückzahlung zu erwarten. Damit kann auch davon ausgegangen werden, dass die Motivation des Vermieters (der die Abrechung seitens der Energieerzeuger und Wasserwerke mit Sicherheit fristgerecht spätestens Mitte 2009 erhalten hat) hier noch abzurechnen eher gering ausfällt.

Seither war ab der Rückzahlung der Kaution kein Kontakt mehr möglich, weder telefoisch noch per E-Mail. Empfangsbestätigungen zu E-Mails kamen nie, wohl aber eine automatisierte Abwesenheitsnachricht während des Urlaubs des Vermieters. Er stellt sich tot…

Wenn ich es nun richtig verstanden habe gilt für den Mieter eine Frist von 3 Jahren bis zur Verjährung, also noch etwa 1 2/3 Jahre oder bis Ende 31.12.2011, richtig?

Es steht also zu befürchten der Vermieter versucht die Situation auszusitzen.

Kann der Vermieter jegliche Kommunikationsversuche ignorieren bis zum Ablauf der Frist und dann das (etwaige) Geld behalten? Kann man ihn zur Abrechnung zwingen?

Die Anfrage bei der Abrechungsfirma über den Stand der Zahlungen der Wohnung 2008 wurde mit dem Hinweis quittiert, man könne nur dem Auftraggeber (Vermieter) Auskunft geben und Anfragen Dritter könne nur dieser beantworten. Kann man über andere Wege als den Vermieter in diesem Fall Auskunft über den Abrechungsstand bekommen und wenn ja wie?

Schwierige Frage?

Vielen Dank für Ihre Mühen!
Hans

Hallo Hans,
solange Du die Abrechnung anforderst verjährt gar nichts ! Schreibe ihm noch ein letztes Mal per Einschreiben Rückschein mit Fristsetzung (2Wochen ca.) und Adrohung, dass ihr zum Rechtsanwalt geht, wenn die Abrechnung bis zu diesem Tag nicht vorliegt. Diese Kosten wird er dann übernehmen müssen !!!
Viel Erfolg.
Smilla

Hallo Hans,

ja, ziemlich schwierige Frage…

Erst einmal einige Links zum Einlesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…?
Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=46677&pos=0&anz=16

und das Urteil vom BGH (Urteil v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04)
hier das genaue Urteil:

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/bgh-bei-nicht-fr…
der-betriebskosten-durch-den-vermieter-kann-der-ehemalige-mieter-seine-
betriebskostenvorauszahlungen-65970

Ich würde dem Vermieter eine erneute Aufforderung zur Erstellung/Zusendung der
Nebenkostenabrechnung per Einschreiben/Rückscheinsenden mit der einer Erläuterung
der weiteren Folgen für ihn? Natürlich auf Berufung der aufgeführten Paragrafen und
Rechtssprechnungen. I.d.R führt das schneller zum Erfolg als der Rechtsweg.

Wenn das nicht funktioniert, bleibt vielleicht nur der Klageweg!? Dann sollten Sie sich
aber sicher sein, dass der Aufwand lohnt.

Beste Grüße
Mary

Hallo Hans,

ja, ziemlich schwierige Frage…

Erst einmal einige Links zum Einlesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…?
Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=46677&pos=0&anz=16

und das Urteil vom BGH (Urteil v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04)
hier das genaue Urteil:

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/bgh-bei-nicht-fr…
der-betriebskosten-durch-den-vermieter-kann-der-ehemalige-mieter-seine-
betriebskostenvorauszahlungen-65970

Ich würde dem Vermieter eine erneute Aufforderung zur Erstellung/Zusendung der
Nebenkostenabrechnung per Einschreiben/Rückscheinsenden mit der einer Erläuterung
der weiteren Folgen für ihn? Natürlich auf Berufung der aufgeführten Paragrafen und
Rechtssprechnungen. I.d.R führt das schneller zum Erfolg als der Rechtsweg.

Wenn das nicht funktioniert, bleibt vielleicht nur der Klageweg!? Dann sollten Sie sich
aber sicher sein, dass der Aufwand lohnt.

Beste Grüße
Mary.

Hallo Hans,

ja, ziemlich schwierige Frage…

Erst einmal einige Links zum Einlesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…?
Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=46677&pos=0&anz=16

und das Urteil vom BGH (Urteil v. 09.03.2005 - VIII ZR 57/04)
hier das genaue Urteil:

http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/bgh-bei-nicht-fr…
der-betriebskosten-durch-den-vermieter-kann-der-ehemalige-mieter-seine-
betriebskostenvorauszahlungen-65970

Ich würde dem Vermieter eine erneute Aufforderung zur Erstellung/Zusendung der
Nebenkostenabrechnung per Einschreiben/Rückscheinsenden mit der einer Erläuterung
der weiteren Folgen für ihn? Natürlich auf Berufung der aufgeführten Paragrafen und
Rechtssprechnungen. I.d.R führt das schneller zum Erfolg als der Rechtsweg.

Wenn das nicht funktioniert, bleibt vielleicht nur der Klageweg!? Dann sollten Sie sich
aber sicher sein, dass der Aufwand lohnt.

Beste Grüße
Mary…

Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich zu wenig auskenne.

Liebe Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich denke auch, dass die Herangehensweise über ein Einschreiben mit Rückschein der einzige noch gangbare Weg ist.

Leider ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich herauszufinden, ob sich der Aufwand lohnt, da die Abrechungsfirma dem Mieter grundsätzlich keine Informationen über Abrechnungsdaten gewährt. So kann tatsächlich sprichwörtlich alles umsonst sein…

Vielen Dank nochmals für ihre Mühen und besonders für Ihre schnelle Reaktion.

Liebe Grüße,
Hans

Ich denke auch, dass die Herangehensweise über ein Einschreiben mit Rückschein der einzige noch gangbare Weg ist.

Leider ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich herauszufinden, ob sich der Aufwand lohnt, da die Abrechungsfirma dem Mieter grundsätzlich keine Informationen über Abrechnungsdaten gewährt. So kann tatsächlich sprichwörtlich alles umsonst sein…

Vielen Dank nochmals für ihre Mühen und besonders für Ihre schnelle Reaktion.

Liebe Grüße,
Hans.

Ich denke auch, dass die Herangehensweise über ein Einschreiben mit Rückschein der einzige noch gangbare Weg ist.

Leider ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich herauszufinden, ob sich der Aufwand lohnt, da die Abrechungsfirma dem Mieter grundsätzlich keine Informationen über Abrechnungsdaten gewährt. So kann tatsächlich sprichwörtlich alles umsonst sein…

Vielen Dank nochmals für ihre Mühen und besonders für Ihre schnelle Reaktion.

Liebe Grüße,
Hans…

Ich denke auch, dass die Herangehensweise über ein Einschreiben mit Rückschein der einzige noch gangbare Weg ist.

Leider ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich herauszufinden, ob sich der Aufwand lohnt, da die Abrechungsfirma dem Mieter grundsätzlich keine Informationen über Abrechnungsdaten gewährt. So kann tatsächlich sprichwörtlich alles umsonst sein…

Vielen Dank nochmals für ihre Mühen und besonders für Ihre schnelle Reaktion.

Liebe Grüße,
Hans…

Hey, sei Froh das du die Kaution bekommen hast. Mit der NK Abrechnung würde ich kein Fass mehr aufmachen. Evtl bekommst du ja kein Geld zurück sondern müßtes Noch selbst Nachzahlen. Sehe es also Positiv & Erfreue dich an deiner Neuen Wohnung.
Lgh Steffen

Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Schreiben an den Vermieter per Einschreiben weggeschickt wurden.
Ich würde ihm per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Frist setzen,mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Frist rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Bei seinem Verhalten kann man davon ausgehen, dass er eine Rückzahlung zu leisten hat.Er selbst kann nichts mehr vordern, dies wäre verjährt.
Da Du nachweisen kannst, dass Du von ihm die Abrechnung eingefordert hast, erlischt auch nicht Dein Anspruch. Wenn Du Rechtsschutzversichert bist, kannst Du ja zum Anwalt. Ansonsten wäre der Mieterschutzbund eine Alternative.
Vielleicht kannst Du ihm ja einen Besuch abstatten.
Viele Grüße

hallo,
leider kann ich ihnen da nicht weiter helfen.
sorry
gruß
mahema

Hallo Hans,

wenn Sie hier nicht sofort Nägel mit Köpfen machen, dann sind Sie wirklich ein Würstchen.
Im Klartext:
Sofort einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den Vermieter senden, damit Sie einen Beweis in Händen haben, denn sonst wird dieser hartnäckige Mann den Erhalt eines Briefes abstreiten.
Setzen Sie ihm eine Frist von maximal 1 Monat und wenn er dann nicht reagiert, übergeben Sie diese Unterlagen einem Rechtsanwalt.
Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.
Sie können noch Forderungen stellen, aber der Vermieter nicht mehr, denn dessen Forderungen sind verjährt, es sei denn, dass er nachweisen kann, dass Sie ihm Ihre neue Anschrift nicht mitgeteilt hatten und er Ihnen daher die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig zustellen konnte.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Ich kann nicht helfen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hans,
ich würde dir raten, hole dir Hilfe über einen Mieterverein!
Du kannst den Vermieter mit eine Mietminderung drohen, in dem Du Ihm eine schriftliche Frist gibst, bis dato er dir die Abrechnung geben muß. Dies schreibst du 3 x an, per Einschreiben mit Rückschein,(damit du was in der Hand hast!!!) dann kannst du die Miete kürzen.
Hast du eine Rechtschutz-Versicherung? Dann kläre bei deiner Versicherung ab, ob du ein Anwaltgespräch bezahlen mußt, oder ob das mitversichert ist.
Ich bin Mitglied bei: Deutscher Mieterverbund e.V.,die stellen dir einen Anwalt.
Alles Gute!!!

Hallo,
leider kenn ich mich mit Fristen nicht aus, da ich nicht selbst vermiete und auch nicht in Miete wohne.

Allerdings würde ich bei solch rechtlichen Geschichten Rückfrage beim Mieterbund oder beim Verbraucherschutz halten, dort gibt es auch Anwälte, die gegen einen kleinen Obulus Schreiben aufsetzen können.

Ich hoffe, das hilft irgendwie weiter.

Gruß
Annette

Hallo Hans,
die Frage ist nicht schwierig, es war nur viel zu lesen. Liegt ein Guthaben der NK-Abrechnung für den Mieter vor, dann gibt es hierfür KEINE Verjährung. Nur wenn kein Guthaben, also eine Nachzahlung an den Vermieter vorliegt, dann muss der Vermieter auf die Fristen achten.
Wie du aber zu deinem Geld nun kommst ist vermutlich das schwierigste. Am besten den Vermieter per Einschreiben Rückschein abmahnen und die Nebenkostenabrechnung mit der zu erwarteten Gutschrift einfordern unter angemessener Fristsetzung. Hält der Vermieter die Frist nicht ein, dann bleibt vermutlich nur noch der Weg zum Anwalt.
Beste Grüße
Kocki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

eigentlich ganz einfach - Mahnung über das Amtsgericht zur
Erstellung einer Nebenkostenabrechnung, ggf. Rückzahlung
der geleisteten NK-Vorauszahlungen.

Ja, das mit der 3-jährigen und 1-jährigen Frist ist auch
richtig. :smile:

Viel Spaß!