Folgende Situation:
Auszug des Mieters aus der Wohnung des Vermieters zum 31.12.2008. Alles erledigt, Kaution erhalten, nur die Nebenkostenabrechnung 2008 steht noch aus. Will heißen: Trotz ständiger Anfragen des Mieters, auch unter wiederholter Angabe der Postanschrift für die Abrechnung, bleibt jede Reaktion des Vermieters aus.
Ein Jahr geht ins Land.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist zum 1.1.2010 der Anspruch des Vermieters auf eine etwaige Rückzahlung erloschen. Allerdings stand bei der Höhe der Nebenkostenzahlungen eher eine Rückzahlung zu erwarten. Damit kann auch davon ausgegangen werden, dass die Motivation des Vermieters (der die Abrechung seitens der Energieerzeuger und Wasserwerke mit Sicherheit fristgerecht spätestens Mitte 2009 erhalten hat) hier noch abzurechnen eher gering ausfällt.
Seither war ab der Rückzahlung der Kaution kein Kontakt mehr möglich, weder telefoisch noch per E-Mail. Empfangsbestätigungen zu E-Mails kamen nie, wohl aber eine automatisierte Abwesenheitsnachricht während des Urlaubs des Vermieters. Er stellt sich tot…
Wenn ich es nun richtig verstanden habe gilt für den Mieter eine Frist von 3 Jahren bis zur Verjährung, also noch etwa 1 2/3 Jahre oder bis Ende 31.12.2011, richtig?
Es steht also zu befürchten der Vermieter versucht die Situation auszusitzen.
Kann der Vermieter jegliche Kommunikationsversuche ignorieren bis zum Ablauf der Frist und dann das (etwaige) Geld behalten? Kann man ihn zur Abrechnung zwingen?
Die Anfrage bei der Abrechungsfirma über den Stand der Zahlungen der Wohnung 2008 wurde mit dem Hinweis quittiert, man könne nur dem Auftraggeber (Vermieter) Auskunft geben und Anfragen Dritter könne nur dieser beantworten. Kann man über andere Wege als den Vermieter in diesem Fall Auskunft über den Abrechungsstand bekommen und wenn ja wie?
Schwierige Frage?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Hans