Hallo, wußte nicht so richtig, was ich als Titel nehmen könnte. Folgender Sachverhalt: Eine Freundin von mir möchte im Januar 2005 in Afrika einen Afrikaner heiraten, mit diesem aber danach in Deutschland zusammenleben. Nun wurde ihr gesagt, der Ehemann darf nur mit nach Deutschland, wenn meine Freundin für seinen Lebensunterhalt sorgen wird und sie müsse das nachweisen anhand von Verdienstbescheinigungen usw. Was ihr aber niemand sagen kann oder eher will ist, wie hoch muß ihr Einkommen sein, das sie ihren Ehemann verhalten kann? Also richtig offiziell. Ich kann mir vorstellen, dass ihr das niemand glaubt, wenn sie mit € 900,00 für 2 Personen die Lebenshaltungskosten bestreiten will. Ich kenne aber auch Leute, bei denen das so ist. Gibt es genaue Beträge? Vielen Dank.
Armin
Hi,
ich weiß nicht, woher Deine Freundin ihre Erzählungen hat, aber kommt mir doch echt komisch vor. Ne deutsche Bekannte von mir war arbeitslos, fuhr nach Tunesien und heiratete dort ein Tunesier. Er durfte dann, nach einer gewissen Zeit- glaube wegen Papiere usw. - dann auch ganz normal rüber kommen. Die konnte ihn von ihrem ALG bestimmt auch nicht gerade ernähren. Kann ja eigentlich nicht sein, das man nur dann einen ausländischen Ehegatten/Ehefrau ins eigene Land holen darf, wenn man genug Kohle besitzt. Hm. Bezweifel das zumindest. Vielleicht wäre es ratsam, jemanden Bekannten zu fragen, der in ähnlicher Lage ist oder war. Gibt es denn da niemanden. ?
Was ist denn für Amt oder sonstiges, das einen erklärt, man brauche Geld um den Partner zu unterhalten, aber kann einen nicht mal die Höhe des notwendigen Unterhaltes nennen. Ich denke mal, man sollte mal auf das Recht der Aufklärung pochen.
Gruß
Birgit
Die Auskunft ist falsch !
Deshalb, weil es um Ehe geht ! Die Ehe steht unter
besonderem Schutz und damit muss Aufenthaltsrecht
bewilligt werden.
Bei Touri-Visa ist es anders. Da darf nach Einkommen
gefragt werden. Die Ehe muss oin Deutschland anerkannt
sein - sprich Eintragung beim Standesamt.
Gehe mal zu :
www.binational-in.de
und frage dort nochmals. Gibt dort
verschiedene Unterforen. Da werden Du geholfen.
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Hallo,
so ein Scharren. Wo kommen wir denn hin, wenn Du erst heiraten darfst, wenn Du eine Lebensmittelkarte hast? Bei einem Besuch unter Vias-Bedingungen muss und/oder soll eine besondere Prüfung stattfinden, warum ist wohl klar. Bei einer Heirat ist die Erlangung der Papiere etwas umständlicher als bei Einheimischen.
Grüße
ede
Hallo,
da mein Schwager das gerade durch hat, kann ich sagen, das bezieht sich nur auf den Wechsel der Staatsangehörigkeit.
Möchte man als Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, so muss man nachweisen, dass man nicht Sozialhilfe benötigt, dh. nicht gleich dem Staat auf der Tasche liegt 
Beatrix
http://www.trixi.de