angenommen eine Ehefrau eröffne einen ebay-Account. Mit der Zeit benutzt den Account das Ehepaar gemeinsam. Dann stirbt die Ehefrau.
Der verbliebene Ehemann kauft sich über diesen Account 3 Monate später ohne sich was dabei zu denken einen Artikel. Nun gibt es Differenzen wegen dem Kaufvertrag (z. B. das Versandproblem weiter unten).
Hätte der Ehemann in einem Rechtstreit weniger Chancen, weil das Ganze über das ebay-Konto seiner gestorbenen Ehefrau lief?
ja das ist so eine Sache. Da Ihre Frau zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses ja bereits verstorben war, gilt auch nicht der Grundsatz, dass sich Eheleute gegenseitig vertreten können.
Sie hätten meiner Meinung nach den Account ummelden müssen oder einen neuen auf Ihren Namen anlegen.
Im Namen einer Toten darf man keine Geschäfte abwickeln. Da hat man im Nachherein schlechte Karten, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.
So lange wie der Nachname übereinstimmt, sollte es bei der Zustellung einer ersteigerten Ware aber keinerlei Schwierigkeiten geben.
Viel Glück für Sie.
ja das ist so eine Sache. Da Ihre Frau zum Zeitpunkt des
Kaufabschlusses ja bereits verstorben war, gilt auch nicht der
Grundsatz, dass sich Eheleute gegenseitig vertreten können.
richtig, denn der gilt sozusagen nie.
Sie hätten meiner Meinung nach den Account ummelden müssen
oder einen neuen auf Ihren Namen anlegen.
Das ist ganz sicher richtig im Innenverhältnis zwischen Kunde und Plattform.
Im Namen einer Toten darf man keine Geschäfte abwickeln.
Wenn ich mich morgen beim Bäcker mit dem Namen meines Großvaters vorstelle, der vor ziemlich genau 70 Jahren gestorben ist, bekomme ich dann
a) weder Brötchen noch Brötchen
b) Probleme mit der Staatsanwaltschaft oder
c) weder a) noch b)?
Sie hätten meiner Meinung nach den Account ummelden müssen
oder einen neuen auf Ihren Namen anlegen.
Das ist ganz sicher richtig im Innenverhältnis zwischen Kunde
und Plattform.
Allein, was sind die Folgen, sofern man dies nicht tut? Sofern kein Schaden verursacht wurde, scheiden Betrug (als Straftatbestand) und Schadenersatzforderungen (mangels Schaden) aus. Bliebe noch die Sperrung des Accounts - was aber irgendwie zu verkraften ist.
Im Gegensatz zu dem, was du mit deiner ironischen Fragestellung andeuten willst, sehe ich doch einen (sehr theoretischen) Fall, bei dem die falsche Identität eine Rolle spielen könnte - wenn der Verkäufer (aus welchen Gründen auch immer) nicht an den wahren Käufer verkaufen wollte.
Das ist ganz sicher richtig im Innenverhältnis zwischen Kunde
und Plattform.
Allein, was sind die Folgen, sofern man dies nicht tut? Sofern
kein Schaden verursacht wurde, scheiden Betrug (als
Straftatbestand) und Schadenersatzforderungen (mangels
Schaden) aus. Bliebe noch die Sperrung des Accounts - was aber
irgendwie zu verkraften ist.
richtig. Man müßte sich die Bedingungen im einzelnen mal anschauen; der Normalfall dürfte sein, daß man erst einmal aufgefordert wird, das betreffende Nutzerkonto nicht mehr zu verwenden bzw. die Daten zu ändern, sofern das möglich ist.
Fragestellung andeuten willst, sehe ich doch einen (sehr
theoretischen) Fall, bei dem die falsche Identität eine Rolle
spielen könnte - wenn der Verkäufer (aus welchen Gründen auch
immer) nicht an den wahren Käufer verkaufen wollte.
Dann könnte er seine Willenserklärung wegen Irrtums anfechten (§119 BGB).
Wenn der Ehemann den Artikel über paypal bezahlt hat, dann wird ihm der Betrag erstattet, falls es Probleme mit dem Verkäufer gibt. Sicher sollte man ihm Namen einer Toten keine Geschäfte machen, aber der Verkäufer muss trotzdem seinen Lieferverpflichtungen nachkommen.