HI
Ehemann geht in der Regelinsolvenz.
Ist noch Selbständig.
Ehefrau ist mit ihn zusammenveranlagt.
Keine Gütertrennung.
Kein Darlehen und sonstige Bürgschaft gemacht.
Was kommt auf die Ehefrau zu ?
Sie vedient ca. 800 Euro im Monat.
Hat ihr eigenes Konto, wo sich ca, 1200 Euro befinden.
Jetzt kommt es zur Regelinsolvenz.
Er kann die Kosten für das Verfahren nicht zahlen.
Es wird ihn gestundet, da er kein Geld hat.
Muss dann die Ehefrau dafür aufkommen?
Und wenn sie nicht zahlen kann?
Muss sie dann auch Insolvenz anmelden?
Ich möchte nur wissen was auf die Frau zukommt,
Gruss
Heidi
HI
Ehemann geht in der Regelinsolvenz.
Ist noch Selbständig.
Ehefrau ist mit ihn zusammenveranlagt.
Keine Gütertrennung.
Ich nehme mal an, dass der gesetzliche Güterstand gilt.
Kein Darlehen und sonstige Bürgschaft gemacht.
Was kommt auf die Ehefrau zu ?
Sie vedient ca. 800 Euro im Monat.
Hat ihr eigenes Konto, wo sich ca, 1200 Euro befinden.
Jetzt kommt es zur Regelinsolvenz.
Er kann die Kosten für das Verfahren nicht zahlen.
Es wird ihn gestundet, da er kein Geld hat.
Muss dann die Ehefrau dafür aufkommen?
Und wenn sie nicht zahlen kann?
Muss sie dann auch Insolvenz anmelden?
Ich möchte nur wissen was auf die Frau zukommt,
Also ganz allgemein kann gesagt werden, dass jeder seine eigenen Schulden macht und dafür auch verantwortlich ist. Solange die Ehefrau keine Darlehen oder Bürgschaften unterschrieben hat, ist sie mit ihrem Einkommen und Vermögen auch nicht haftbar. Dies wäre indirekt nur denkbar, wenn die Frau über ein erhebliches Einkommen verfügen würde, welches so hoch wäre, dass der Eheman daraus einen Unterhaltsanspruch hätte, der über der Pfändungsgrenze läge.
Gruß