Wie ist das eigentlich, wenn der Ehemann (hat nen Hauptberuf) ein Nebengewerbe anmeldet, doch eigentlich die Ehefrau die Arbeit macht?
Sprich, er ist nur für’s Papier, doch sie arbeitet.
Muß sowas angegeben werden?
Ist dies überhaupt zulässig?
Gibt es da was zum Nachlesen?
Wie ist das eigentlich, wenn der Ehemann (hat nen Hauptberuf)
ein Nebengewerbe anmeldet, doch eigentlich die Ehefrau die
Arbeit macht?
Sprich, er ist nur für’s Papier, doch sie arbeitet.
Muß sowas angegeben werden?
Natürlich, das Finanzamt will alles wissen.
Ist dies überhaupt zulässig?
Kommt drauf an, ob die Ehefrau weitere staatliche Bezüge erhält.
Harry
Kommt drauf an, ob die Ehefrau weitere staatliche Bezüge
erhält.
Harry
Sie bekommt Elterngeld, allerdings noch bis Juli.
Danach hat sie ja nur noch das Kindergeld, daher dann die Sache mit dem Gewerbe.
Also ab Juli oder August das Gewerbe
Elterngeld ist doch diese neue Art des Mutterschutzes oder? Also wenn, dann sind die Grenzen mit Sicherheit sehr hart gesteckt. Ich würde mich im Zweifelsfall beim Leistungsträger erkundigen, geht sicherlich auch anonym.
Harry
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