Darf ein Ehemann die Dateien seiner Frau (es ist SEIN Rechner, den sie aber GEMEINSAM genutzt haben) ABSICHTLICH einfach löschen? Er hatte ihr ursprünglich zwei Tage Zeit gegeben, ihre Daten zu sichern, es sich dann aber kurzerhand anders überlegt und sie sofort gelöscht und weigert sich, sie wiederherzustellen…
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303b.html
Ich bin kein Anwalt, aber sofern der Rechner gemeinsam im gegenseitigen Einverständnis genutzt wird, dann muss er wohl auch hinnehmen, dass die Ehefrau da zumindest vorrüber gehend auch mal Daten zwischenspeichert.
danke! die beiden links waren eine hilfe; ist also ein fall für den anwalt. gruß, fauxpas
Hallo
danke! die beiden links waren eine hilfe; ist also ein fall
für den anwalt. gruß, fauxpas
Ich bin auch kein Anwalt, aber ich habe Bedenken, ob die genannten Links wirklich zutreffen. Es scheint ja auch wohl eine Frist gesetzt worden zu sein.
In der Situation Ehemann gegen Ehefrau bin ich sehr vorsichtig. Es dürfte eine Vorgeschichte geben, die wir nicht kennen, aber für die Beurteilung wichtig sein kann.
Du solltest erstmal mit der ganzen Geschichte rausrücken. Wenn zwischen Ehepartnern mit Anwalt gearbeitet werden muß, dann liegt der Hase wahrscheinlich anderswo im Pfeffer. Vielleicht ist eher zu Eheberatung als zu einem Anwalt zu raten.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo
danke! die beiden links waren eine hilfe; ist also ein fall
für den anwalt. gruß, fauxpasIch bin auch kein Anwalt, aber ich habe Bedenken, ob die
genannten Links wirklich zutreffen. Es scheint ja auch wohl
eine Frist gesetzt worden zu sein.
Bis dahin ist das ja auch OK.
Man nutzt einen Rechner gemeinsam.
Die Ehe geht mutmaßlich den Bach runter, der Ehemann will, dass die Dateien innerhalb von 2 Tagen herunter geladen und dann gelöscht werden.
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Frage: Sind 2 Tage angemessen? Vom Bauchgefühl her eher unangemessen kurz, oder wie seht ihr das? Kommt wohl darauf an, wie dringend die Entfernung der Dateien für den Ehemann ist. Vielleicht riesige Dateien auf einer fast vollen Festplatte? Dann könnte auch eine kurze Frist angemessen sein.
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Aber so wie ich das verstanden habe, wurden die Daten noch vor Ablauf der Frist („hat sich anders überlegt“) gelöscht. Und dann denke ich (Hallo nochmal: Bín kein Anwalt!), dass es rechtwidrig war, die zu löschen.
In der Situation Ehemann gegen Ehefrau bin ich sehr
vorsichtig. Es dürfte eine Vorgeschichte geben, die wir nicht
kennen, aber für die Beurteilung wichtig sein kann.
Du solltest erstmal mit der ganzen Geschichte rausrücken. Wenn
zwischen Ehepartnern mit Anwalt gearbeitet werden muß, dann
liegt der Hase wahrscheinlich anderswo im Pfeffer. Vielleicht
ist eher zu Eheberatung als zu einem Anwalt zu raten.
Vermutlich ist es dafür zu spät. Aber ist ja nur ein Fallbeispiel.
- Frage: Sind 2 Tage angemessen? Vom Bauchgefühl her eher
unangemessen kurz, oder wie seht ihr das?
Nein, Datenträger sind sicher da. Insofern könnte sogar eine Stunde ausreichend sein (kommt jetzt auf die Datenmenge, den Datenträger der Sicherung und die Übertragungsgeschwindigkeit an; ein paar Briefe/Schreibdokukemnte mit insgesamt einigen GB sind binnen weniger sek. auf einen USB-Stick übertragbar)
- Aber so wie ich das verstanden habe, wurden die Daten noch
vor Ablauf der Frist („hat sich anders überlegt“) gelöscht.
und das wird das Problem sein…
weiter muss man aber fragen: inwieweit ist die Ehefrau verpflichet, ihre Daten stets selbst zu sichern? daraus könnte sich ergeben, dass sie, weil die Daten offenbar nicht woanders nochmals vorhanden sind, ebenfalls mindestens eine Mitschuld trägt.
weiter muss man aber fragen: inwieweit ist die Ehefrau
verpflichet, ihre Daten stets selbst zu sichern?
Das ist für die Fragestellung völlig irrelevant. Die Frage war, ob der Gatte die Dateien löschen darf. Das darf er auch und gerade dann nicht, wenn seine Gattin keine Sicherheitskopie gemacht hat. Für sein Verhalten
ebenfalls mindestens eine Mitschuld trägt.
der Gattin eine Mitschuld zuzuweisen, die Schuld des Mannes somit zu mindern, ist schlicht absurd. Wenn keine Sicherungskopie vorhanden ist, mag dies den Anspruch der Frau auf Schadensersatz mindern; daraus lässt sich jedoch keine Mitschuld für das Löschen der Daten herleiten.