Nach 18-jähriger Ehe gesteht der Ehemann, daß er sich von seiner Ehefrau trennen möchte, weil er eine Freundin habe, die er mehr lieben würde. Er kümmert sich plötzlich sehr mit seiner Freundin vor allem um die Tochter (13 Jahre) und den Sohn (15 Jahre) und möchte die Kinder behalten. Sie haben seit ca. 15 Jahren ein gemeinsames Haus. Der Ehemann ist bis zu einem Unfall mit vielen darauffolgenden Arbeitsunfähigkeitszeiten und einer zweimonatigen psychatrischen stationären Behandlung beruflich sehr lange unterwegs gewesen. Die Ehefrau hat sich um das Haus, den Garten und die Kinder gekümmert. Sie arbeitet in Teilzeit für 750 Euro netto. Der Ehemann hat der Ehefrau angeboten, daß sie in dem Haus wohnen darf, man könnte ein Zimmer für sie einrichten. Da die Ehefrau psychisch diese Situation nicht erträgt, möchte sie aus dem Haus ausziehen.
Mit ihrem niedrigen Gehalt aber dem noch gemeinsamen Konto ist kaum möglich, einen Beratungsgutschein für den Familienrechtsanwalt zu holen. Sie möchte sich eine eigene Wohnung suchen. Es ist schwer, die Kinder vor die Entscheidung zu stellen, wo sie bleiben. Der Vater ist jetzt um die Erziehung der Kinder bemüht und sie haben ihr gewohntes Umfeld. Die Mutter hat nur ein Niedriggehalt und nicht mal eine Wohnung.
Was wären hier die ersten Schritte??
Hallo,die Mutter war bisher hauptsächlich für die Erziehung/Betreuung der Kinder da.
Dies würde auch berücksichtigt.
Nur sind die Kinder in einem Alter, wo diese frei wählen können. Hierbei ist es dann unerheblich, ob diese im gewohnten Umfeld verbleiben wollen, da die Kinder ihren Willen bereits frei äußern können.
Auch ist die Wahl der Kinder keine Einbahnstraße aus der es kein Zurück gibt.
Die Kinder können sich später immer noch anderweitig entscheiden.
Da das Haus offenbar Beiden zu gleichen teilen gehört, muss die Ehefrau sich nicht in ein Zimmer abschieben lassen. Sie kann auf den Anteil bestehen, der ihr zusteht.
Die Mutter sollte keinesfalls den Fehler machen, ohne die Kinder zu gehen - auch nicht mit der Absicht diese später nach zu holen.
Beraten lassen kann man sich auch bei pro Familia oder der Caritas.
Nur sollte man nichts überstürzen.
Garten und die Kinder gekümmert. Sie arbeitet in Teilzeit für 750 Euro netto.
Dann sollte sie sich eine Vollzeitstelle suchen.
Was wären hier die ersten Schritte??
Dringend notwendig ist die Konsultation eines erfahrenen Anwaltes für Familienrecht. Der wird auch Auskunft geben, wie sein Honorar bezahlt wird.
Hallo!
Der Ehemann hat der Ehefrau angeboten, daß sie
in dem Haus wohnen darf, man könnte ein Zimmer für sie
einrichten.
Wie gnädig, daß die Miteigentümerin in ihrem eigenen Haus bleiben darf. So geht’s gar nicht. Der Göttergatte muß sich so manchen Zahn ziehen lassen und die Noch-Ehefrau sich ihrer Position bewußt werden. Daß die Freundin des Ehemannes ins gemeinsame Haus der Eheleute einzieht oder sich dort auch nur aufhält, muß die Ehefrau zum aktuellen Zeitpunkt unter keinen Umständen dulden.
Selbstverständlich konsultiert die Ehefrau sofort einen Rechtsanwalt und eiert gar nicht erst mit irgendwelchen Beratungsstellen herum. Sie hat doch wohl Vollmacht für das gemeinsame Konto.
Gruß
Wolfgang